§ 10. BRGO1974 (2)

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PP2000
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§ 10. BRGO1974 (2)

Beitrag von PP2000 » 11.12.2012, 14:45

(2) Die Mitglieder des Betriebsrates haben zunächst unter dem Vorsitz des Einberufers aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen den Vorsitzenden zu wählen. Was passiert, wenn der Einberufer der konstituierenden Sitzung jedoch verhindert ist und zur konstituierenden Sitzung nicht erscheinen kann, und eine weitere Verschiebung der konstituierenden Sitzung auf Grund der Fristen nicht möglich ist?



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