Mitversicherung von Kindern nach der Berufsausbildung

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Anton2
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Mitversicherung von Kindern nach der Berufsausbildung

Beitrag von Anton2 » 20.09.2012, 13:33

Ich wollte fragen, ob jemand weiß, da ich es aus dem Gesetzestext nicht herauslesen kann, was in so einem Fall passiert: Mein Kind hat die Berufsausbildung abgeschlossen und hat in seinem erlernten Beruf noch keine Arbeit gefunden und ist deshalb noch zwei weitere Jahre mit den Eltern mitversichert. Aufgrund der Situation, das mein Kind tagtäglich angerufen werden kann, bei dieser Firma morgen anzufangen, möchte er nur Jobs angehen in der Probezeit oder mit sofortiger Kündigungsmöglichkeit. Da er aber natürlich keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld uns somit vermutlich auch nicht auf die Krankenversicherung über das AMS hat, wollte ich fragen, ob er nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr krankenversichert ist oder dann wieder bei mir mitversichert sein kann für die Zeit, die er noch nicht von den 24 Monaten verbraucht hat? Danke und liebe Grüße



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