Welches ist das zuständige Gericht?
Welches ist das zuständige Gericht?
Guten Tag.
Als deutscher Antragsteller (Gläubiger) habe ich gegen einen österreichischen Antragsgegner (Schuldner) beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien das Europäische Mahnverfahren eingeleitet.
Von diesem werde ich nun aufgefordert, innerhalb 30 Tagen das für die Durchführung des ordentlichen Verfahrens zuständige Gericht namhaft zu machen.
Der eigentliche Gerichtsstand befindet sich am Ort des Antragsgegners in Österreich. Muss ich nun das dort zuständige österreichische Gericht benennen oder kann ich unabhängig vom Gerichtsstand ein Gericht an meinem Wohnort in Deutschland benennen?
Danke im Voraus.
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