Alkoholisiert Reiten
Alkoholisiert Reiten
Hallo.
NAch meinen Informationen wird im Straßenverkehr ein Pferd einem zweispurigen Fahrzeug gleichgestellt, oder?
Außerdem ist das Reiten bzw. Aufsitzen auf ein Pferd mit lenken bzw. Inbetriebnahme eines Fahrzeuges gleichzusetzen, oder?
Wenn die vorangegangenen Fragen zutreffen, ist es unter Gesetzlicher Betrachtung auch möglich das mich ein Polizist
anhält und eine Alokoholprobe von mir verlangen kann.
Sollte ich zuviel haben, kann/könnte mir dann ja auch der Führerschein entzogen werden, oder?
Bin neugierig auf die Rechtsauffassung.
Wolfgang Schenk
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