Frage zu: § 39 UbG

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
dataucher
Beiträge: 1
Registriert: 05.08.2009, 16:34

Frage zu: § 39 UbG

Beitrag von dataucher » 05.08.2009, 17:01

Wie kann ein/e Arzt/Ärztin entscheiden, dass eine Einsicht auf die Krankengeschichte durch den/die Kranke/n seinem Wohl abträglich ist? Das muss doch der/die Kranke für sich selbst entscheiden dürfen. Macht es den Menschen nicht unmündig, wenn er nicht frei entscheiden darf?

Wenn es nun keine/n VertreterIn des Kranken gibt? - Wird dann einfach niemand über die Krankengeschichte informiert?




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 48 Gäste