Wie kann ein/e Arzt/Ärztin entscheiden, dass eine Einsicht auf die Krankengeschichte durch den/die Kranke/n seinem Wohl abträglich ist? Das muss doch der/die Kranke für sich selbst entscheiden dürfen. Macht es den Menschen nicht unmündig, wenn er nicht frei entscheiden darf?
Wenn es nun keine/n VertreterIn des Kranken gibt? - Wird dann einfach niemand über die Krankengeschichte informiert?