Bank Austria
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Bank Austria
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe heute eine Information der Bank Austria bekommn, in der mir mitgeteilt wird, dass dies " eine Verständigung von der Aufnahme in den Deckungsstock für Hypothekarpfandbriefe sowie vom gesetzlichen Aufrechnungsausschluß § 34a Abs.2 HypBG" ist.
Das includiert eine Veränderung im Grundbuch, vom Grundbuchsgericht bekomme ich auch noch eine Verständigung, der bestehende Kreditvertrag wird nicht beeinflusst, heisst es in dem Schreiben. Die Einhaltung der Gestze wird vom einem vom Finanzministerium bestellten Treuhänder überwacht.
Dürfen Sie das?
Danke
Claudia
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