Hallo.
Ab wann macht man sich strafbar wenn man Uniformen und Abzeichen in der Öffentlichkeit trägt?
Gibt es zu Usernames, Nicknames, Autorentitel, etc... auch Gesetze? (wenn man sich im Internet zum Beispiel General ABC, Leutenant XYZ, Admiral XXX, usw nennt)
Über hilfreiche Antworten und Links wäre ich sehr dankbar!
SALUT
Chris
Uniformen, Abzeichen & Rangtitel in der Öffentlichkeit
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- Registriert: 24.08.2008, 12:54
§ 314 StGB Amtsanmaßung
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Nickname heißt Spitzname, solange du dadurch niemanden schädigst, falsche Aussagen tätigst oder ähnliches dürfte es kein Problem sein.
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Nickname heißt Spitzname, solange du dadurch niemanden schädigst, falsche Aussagen tätigst oder ähnliches dürfte es kein Problem sein.
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