Hallo,
Ich hab jemanden aus meiner gegend einige motorradteile verkauft, es war eine ratenzahlung ausgemacht (450€ zu je 4 raten).
Ich holf ihm an ort und stelle mit dem einbau der räder, da diese nicht so gut pasten und wir sie "einfach so" einbauten wurden die radlager nach einiger zeit kaputt. der käufer weigert sich nun die erste rate zu bezahlen.
wir haben einen kaufvertrag abgeschlossen in dem er sich verpflichtet die raten zu bezahlen und das sämtliche teile bis zur vollständigen bezahlung in meinem eigentum bleiben.
er wollte das ich im die lager kaufe aber das mach ich nicht!
ich sagte im heute er solle mir das geld geben oder mir die sachen zurückgeben.
wer ist im recht?! was währe der nächste schritt?? soll ich ihn bei der polizei anzeigen? soll ich zu einem anwalt gehen??? was würde das kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Gerbrauchte Motorradteile, Käufer zahlt nicht
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- Registriert: 24.06.2008, 22:18
Re: Gerbrauchte Motorradteile, Käufer zahlt nicht
welche Teile noch, oder nur 2 Räder?_D_ hat geschrieben:Hallo,
Ich hab jemanden aus meiner gegend einige motorradteile verkauft,
Du hast mitgearbeitet wissentlich dass es nicht passen wird.Ich holf ihm an ort und stelle mit dem einbau der räder, da diese nicht so gut pasten und wir sie "einfach so" einbauten wurden die radlager nach einiger zeit kaputt. der käufer weigert sich nun die erste rate zu bezahlen.
Damit bist du am Schaden mitschuld. Zur Hälfte würde ich sagen.
Diese Hälfte würde ich vom Gesamtpreis der 4 Raten abziehen.
Der Rest könnte dir noch zustehen.
Naja da hättest du recht, aber er kann dich auch für den Schaden haftbar machen, schließlich warst du dabei beim Einbau der fehlerhaften Teile. Er könnte auch behaupten du hättest sie ihn angedreht damit sein Motorrad kaputt wird.ich sagte im heute er solle mir das geld geben oder mir die sachen zurückgeben.
mfg
Hallo,
als erstes stimmt das mit dem Mitschuld überhaupt nicht!
Wenn du jemand Teile verkaufst und ein Kaufvertrag geschlossen hast dann ist der gültig (Einigung über Ware und Preis §§ 1053 ff ABGB). Hier handelt es sich um ein Kreditkauf § 1063 ABGB, bei dem zum Glück ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten, entweder du schreibst ihm eine Mahnung er soll das Geld bezahlen sonst klagst du es ein mit Verpätungsschaden (§ 918 Abs 1) oder du forderst ihn zur Zahlung unter sonstigem Rücktritt vom Vertrag, damit du deine Teile in einem Verfahren herausverlangen kannst.
Deine Chancen stehen sehr gut!
Grüße
als erstes stimmt das mit dem Mitschuld überhaupt nicht!
Wenn du jemand Teile verkaufst und ein Kaufvertrag geschlossen hast dann ist der gültig (Einigung über Ware und Preis §§ 1053 ff ABGB). Hier handelt es sich um ein Kreditkauf § 1063 ABGB, bei dem zum Glück ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten, entweder du schreibst ihm eine Mahnung er soll das Geld bezahlen sonst klagst du es ein mit Verpätungsschaden (§ 918 Abs 1) oder du forderst ihn zur Zahlung unter sonstigem Rücktritt vom Vertrag, damit du deine Teile in einem Verfahren herausverlangen kannst.
Deine Chancen stehen sehr gut!
Grüße
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