Hallo!
Ich bin eine Studentin und habe mir vor 2 Wochen auf der Uni den Arm gebrochen. Ich bin auf nassen Treppen ausgerutscht. Habe ich eine Chance auf ein Schadenersatz ohne dass ich jemanden verklagen muss? (das gelbe Schild, dass vor dem Ausrutschen warnt war nicht vorhanden..)
Danke voraus für die Hilfe
			
									
									Unfall auf der Uni
Hallo,
Schmerzengeld bekommst du nur duch eine Klage. Diese musst du auf die §§ 1293 ff ABGB stützen. Die Uni haftet für deinen Schaden, sie ist im Prozess dann auch die Beklagte.
Ohne ein Warnschild hast du sehr gute Chancen in einem Prozess zu gewinnen. Laut § 1325 stehen dir Ersatz der Heilungskosten, Schmerzengeld und entgangener Verdienst zu.
Wenn du genaueres wissen willst schreibst einfach..
Grüße
			
									
										
						Schmerzengeld bekommst du nur duch eine Klage. Diese musst du auf die §§ 1293 ff ABGB stützen. Die Uni haftet für deinen Schaden, sie ist im Prozess dann auch die Beklagte.
Ohne ein Warnschild hast du sehr gute Chancen in einem Prozess zu gewinnen. Laut § 1325 stehen dir Ersatz der Heilungskosten, Schmerzengeld und entgangener Verdienst zu.
Wenn du genaueres wissen willst schreibst einfach..
Grüße
- 
				Andreas Hofer4
 - Beiträge: 227
 - Registriert: 07.09.2007, 11:52
 
Bevor du gleich klagen gehst, sprich mit der Verwaltung der Uni - eventuell gibt's eine Versicherung dafür, oder man einigt sich außergerichtlich.
Soviel ich weiß, hast du als Studentin über deinen ÖH-Beitrag eine Unfallversicherung - schau mal, ob du nicht auch aus diesem Titel einen Anspruch hast.
LG!
			
									
										
						Soviel ich weiß, hast du als Studentin über deinen ÖH-Beitrag eine Unfallversicherung - schau mal, ob du nicht auch aus diesem Titel einen Anspruch hast.
LG!
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