Hi Leute,
zuerst einiges Vorweg. Wir haben/hatten eine Betriebshaftpflicht welche wir aber in 7 Jahren noch nie gebraucht haben. Durch einen Umsatzeinbruch im letzten Jahre, sind wir mit Prämien in Verzug geraten, die wir aber Anfang dieses Jahres alle aufgeholt haben!
Am 10. März dieses Jahres bekamen wir ein Schreiben von der Versicherung, dass unsere Polizze gekündigt wird, mit dem Argument; Zahlungsrückstände.
Ich war seit November mit diversen Angestellten dieser Versicherung in telefonischen und e-mail Kontakt, da ich die Sache bereinigen wollte bzw. ich alles bereinigt haben wollte.
Nun haben wir das Pech, dass am 8.3. ein Schadensfall eingetreten ist, der uns 1000.- kosten wird(Schliessanlage muss wegen Schlüsselverlust ersetzt werden). Die Versicherung lehnt diesen Schaden ab, eben mit der oben genannten Begründung, obwohl die Versicherung uns erst zwei Tage später gekündigt hat.
Nun meine Fragen;
dürfen Sie das?
Man kann doch gegen die Kündigung Einspruch erheben; was bringt das?
Was kann ich tun, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben?
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand Tipps geben könnte!
Liebe Grüsse
Von Versicherung gekündigt
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- Beiträge: 98
- Registriert: 06.05.2008, 12:41
Hallo!
Eine Versicherung muss so lange für den Schaden aufkommen solange dies in der Polizze vereinbart ist. Da der Schaden 2 Tage VOR der Kündigung eingetreten ist, muss die Versicherung für den Schaden aufkommen, daher Anwalt kontaktieren, der die Versicherung anschreiben soll.
Zum Thema Kündigung: Leider ist es schwer und langwierig gegen solche eine Kündigung einspruch zu erheben, da ist es glaube ich ratsamer sich um eine neue Versicherung zu bemühen.
mfg
Eine Versicherung muss so lange für den Schaden aufkommen solange dies in der Polizze vereinbart ist. Da der Schaden 2 Tage VOR der Kündigung eingetreten ist, muss die Versicherung für den Schaden aufkommen, daher Anwalt kontaktieren, der die Versicherung anschreiben soll.
Zum Thema Kündigung: Leider ist es schwer und langwierig gegen solche eine Kündigung einspruch zu erheben, da ist es glaube ich ratsamer sich um eine neue Versicherung zu bemühen.
mfg
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