Erbrecht - Vertragsbruch - Lebenslanges Wohnrecht

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Libelle2
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Erbrecht - Vertragsbruch - Lebenslanges Wohnrecht

Beitrag von Libelle2 » 02.04.2008, 11:06

Sehr verzwickte Situation:

Mein Großvater 85 Jahre - Hausbezitzer hat
1 Sohn (mein Vater)
3 Töchter (meine Tanten)

Mein Großvater hat vor ca. 20 Jahren mit meinem Vater einen Vertrag unterzeichnet in dem er meinen Vater als Erbe für das Haus eintragen lies. d.h. er ist Erbe, der seine Schwestern auszahlen muss!

Vor 10 Jahren war die Scheidung meiner Eltern. Mein Vater zog aus und meine Mutter, die mit uns Kindern in einer Wohnung des besagten Hauses blieb, ging mit meinem Großvater zum Notar um sich ein "lebenslanges Wohnrecht" zu sichern. Dies wurde natürlich auch ins Grundbuch eingetragen.

Somit steht nun natürlich mein Großvater im Grundbuch und meine Mutter (seine Schwiegertochter)
Seine 4 Kinder jedoch nicht! Was zu viel :evil: führte!

Zu meiner Frage:
Hat mein Vater nach 10 Jahren noch ein Einspruchsrecht oder Ähnliches auf das lebenslange Wohnrecht meiner Mutter?
Hat mein Vater das recht jemanden sprich meinen Großvater(=sein Vater) oder den Notar zu verklagen, da er damals, als bereits seit 10 Jahren feststehender Erbe (schriftlich aber ohne Grundbucheintrag), nicht beim Notar dabei war und zustimmen hätte müssen? Dies zählt ja als Vertragsbruch. Oder? Wenn ja, wann verjährt der Vertragsbruch?

Da das Haus jetzt "nichts mehr Wert ist" durch das lebenslange Wohnrecht meiner Mutter (Wohnfläche beträgt komplettes EG 120m2 / Haus ist einstöckig - somit sind das 50%) hat mein Vater daduch sein Erbe "verloren". Kann er Schadensersatzansprüche an seinen Vater, an meine Mutter (Exfrau) oder gar an den Notar der ihn damals dazu holen hätte müssen stellen? und in welcher Höhe? - entgangener "Gewinn" ("Erbgewinn")?
Hat meine Mutter irgend welche Folgen / Änderungen zu befürchten?

Wäre super wenn mir jemand die rechtlichen Folgen dieser verzwickten Situation erklären könnte!
Vielen Dank im Vorhinein!

Liebe Grüße!!!!



patriotin
Beiträge: 24
Registriert: 01.05.2007, 17:29

Erbrecht-Vertragsbruch-lebenslanges Wohnrecht

Beitrag von patriotin » 12.04.2008, 23:42

Also aus eigener Erfahrung kann ich dir folgendes mitteilen:

Dass dein Vater Erbe ist, setzt keinen Rechtsanspruch voraus; es handelt sich dabei um eine Absichtserklärung deines Großvaters zu Lebzeiten; es könnte ja auch durchaus möglich sein, dass er sein Testament geändert hat oder noch ändert; über sein Eigentum kann er verfügen, wie er möchte. Es ist auf jeden Fall kein Vertrag, den dein Großvater mit deinem Vater abgeschlossen hat.

Dass deine Mutter sich ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert hat, war sehr klug von ihr und sie ist dadurch abgesichert; das Recht erlischt nur dadurch, wenn sie schriftlich vor einem Notar darauf verzichtet.

Sollte dein Vater das Haus nach dem Ableben deines Großvaters geerbt haben, so kann er es verkaufen, jedoch müsste der Käufer das Wohnrecht deiner Mutter akzeptieren.

Was den Wert des Hauses im Falle einer Auszahlung an deine Tanten betrifft, so dürfte deinem Vater - falls er das Haus erbt - die "Wertverminderung" angerechnet werden.

Ein guter Tipp: Rechtlich von einem Anwalt/einer Anwältin beraten lassen!
Anders wird es nicht gehen!

lg Patriotin

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