vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
wir besitzen seit 16 jahren eine eigentumswohnung (dachwohnung). beim bau wurde ein blinder raum/dachraum mit einer feuerschutztüre versehen damit dieser als aufbewahrungsraum nutzbar ist. der seinerzeitige bauträger stimmte dem zu, es wurde aber nie etwas schriftlich für diese nutzung festgehalten. der dachraum ist so nieder und steil abfallend aufgrund der dachschräge, damit man mit geducktem kopf eintreten muss und darin fast kriechen muss (also als wohnraum überhaupt nicht denkbar!).
jetzt wird von einem miteigentümer der wohnanlage einspruch auf diesen dachraum erhoben, dass dieser nicht von uns genutzt werden darf.
der zugang zum dachraum ist in unserer wohnung.
dieser "liebe" mitbewohner der wohnanlage besteht nun darauf, dass dieser dachraum nachträglich parifiziert wird damit geld in den allegemeindfonds der wohnanlage fließt. ansonsten müsse der raum dicht gemacht werden.
was kann uns da wirklich passieren. kann man einspruch erheben oder gibt es vielleicht schon ähnliche urteile.
bitte helft uns!
Eigentumswohnung (blinder Raum als Dachraum)
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