Ich habe letztens mit einem Freund überlegt, ob man bestraft (und "wonach") wird, wenn man jemanden davon abhält Erste Hilfe zu leisten.
Ich danke für eure Antworten!
Joe
von erster Hilfe abhalten
Unterlassene Hilfeleistung, Imstichlassen eines Verletzten
Zb.:
§ 4 StVO
§ 94, 95 StGB
Weiter zb.:
§ 95.
(1)
Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr
(§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahrdes
Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder
Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch
den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen,
es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
Zb.:
§ 4 StVO
§ 94, 95 StGB
Weiter zb.:
§ 95.
(1)
Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr
(§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahrdes
Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder
Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch
den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen,
es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
Mir ist ein Fall bekannt, wo einem Mann auf einem Parkplatz sein Auto abgebrannt ist, er wollte sich von einer Filiale einen grossen Löscher holen, allerdings wurde ihm das verweigert.
Dies hatte zur Folge, das der Filialleiter sowie der Angestelle, der das Nehmen des Löschers verweigert hatte, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wurden. (Der Ausgang ist mir aber nicht bekannt!)
Ich denke, es ist egal, ob ich selber nicht helfe, oder jemanden abhalte zu helfen. (Bin kein Jurist oder sonstiges!!)
Mfg Ben
Dies hatte zur Folge, das der Filialleiter sowie der Angestelle, der das Nehmen des Löschers verweigert hatte, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wurden. (Der Ausgang ist mir aber nicht bekannt!)
Ich denke, es ist egal, ob ich selber nicht helfe, oder jemanden abhalte zu helfen. (Bin kein Jurist oder sonstiges!!)
Mfg Ben
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