Hallo,
ich habe eine Frage zum Gewerberecht, ich möchte eine Fotoagentur eröffnen und dazu auch gleich die Möglichkeit bieten Fotos anzufertigen in einem Mietstudio, welches zur Fotoagentur gehört. Meine Frage ist nun ob ich zu dem Gewerbe Fotoagentur auch noch ein Gewerbe zur vermietung des Fotostudios benötige oder ob ich das in diesem einen Gewerbe vereinen kann.
m.f.G.
Erich
Fotoagentur mit vermietung von Fotostudio
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