hallo!
ich benötige dringend hilfe über die rechtslage.
meine nachbarn sind leider weder nett noch umgänglich.
neben ihrer auffahrt steht ein alter zaun, der die grundstücke trennt. darauf habe ich (in ziemlich mühevoller arbeit) im sommer einen (teuren) sichtschutz angebracht.
heute morgen sehe ich plötzlich, wie die nachbarin den sichtschutz herunterschneidet! sie meinte, sie hätte diesen zaun aufgestellt, also sei es ihrer und das aufhängen wäre besitzstörung. ich könnte ja noch einen zaun aufstellen.
nun, so ein zaun hat aber 2 seiten...
wie sieht es aus? hat sie recht?
gefragt habe ich damals nicht, ob es für sie ok wäre, da die nachbarn uns von anfang an sehr negativ entgegenkamen. was geht, machen sie uns "z`fleiß". leider.
ich hoffe, ihr könnt mir helfen, denn ich möchte vernünftig argumentieren können. und derzeit sind erst ein paar teile ab...
vielen dank im voraus!
karin
bitte hilfe - nachbarin schneidet sichtschutz vom zaun
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- Beiträge: 1
- Registriert: 15.12.2007, 10:42
Re: bitte hilfe - nachbarin schneidet sichtschutz vom zaun
hallo,
schnapp dir ein paar weihnachtskekse und geh freundlich fragen. vielleicht kannst du noch etwas retten.
etwas grundsätzliches zum zaun:
zäune zwischen zwei grundstücken werden immer so aufgestellt, dass jeder eigentümer die "hälfte" des grundstücks einfriedet - also z.b. bei einem quadratischen grundstück jeder die ost- und nordseite, die west- und südseite übernimmt der nachbar. wer für welche seite zuständig ist, erfährst du beim zuständigen bauamt.
möglich wäre es, dass der streit-zaun vor vielen jahren gefälligkeitshalber durch deine nachbarn aufgestellt wurde, obwohl er genaugenommen deine (oder die deines vorgängers) verpflichtung gewesen wäre. dann entfällt der tatbestand der besitzstörung und der abbau des sichtschutzes. das bedeutet aber auch, dass du in alle zukunft für die erhaltung dieses zaunes zuständig bist. wenn der zaun aber eindeutig auf dem grundstück des nachbarn steht, dann ist und bleibt es sein zaun, ganz egal wer für die einfriedung zuständig gewesen wäre.
tahonie
dafür gibt es keine rechtsgrundlage;-). meistens liegt es an den eigenen reflexionen, ob nachbarn umgänglich und nett oder böse sind. ein freundliches wort, ein nettes hallo auch in ein mürrisches gesicht, wirkt fast immer wunder und verbessert das menschliche zusammensein viel mehr als jedes recht. aus deinen ausführungen und fragen entnehme ich (als mein persönliches gefühl!), dass du leider überhaupt keine interesse an guter nachbarschaft hast - und das ergebnis ist ein riesengrosser pallawatsch, in den du dich hineingeritten hast.meine nachbarn sind leider weder nett noch umgänglich.
wenn der zaun dem nachbarn gehört, dann gehört er auch ihm. das gibt dir kein recht, was auch immer daran herumzufummeln. ja, die anbringung deines sichtschutzes auf dem nachbarzaun ist besitzstörung. du kannst deinem nachbarn dankbar sein, dass er deswegen nicht zu gericht rennt und dir nicht die kosten des abbaus durch einen handwerker aufbrummt.neben ihrer auffahrt steht ein alter zaun, .... darauf habe ich ... einen (teuren) sichtschutz angebracht.
heute morgen sehe ich plötzlich, wie die nachbarin den sichtschutz herunterschneidet! sie meinte, sie hätte diesen zaun aufgestellt, also sei es ihrer und das aufhängen wäre besitzstörung. ich könnte ja noch einen zaun aufstellen.
egal. du möchtest auch nicht, wenn ich deine zu mir zeigende hausseite umfärbel, weil mir die farbe nicht gefällt. mit recht würdest du sagen, ich hätte an deinem haus nichts zu suchen.nun, so ein zaun hat aber 2 seiten...
ja.wie sieht es aus? hat sie recht?
typisch selbst ins knie geschossen. hättest du gefragt, wäre dir entweder der ärger jetzt erspart geblieben oder der sichtschutz könnte bleiben.gefragt habe ich damals nicht, ....
schnapp dir ein paar weihnachtskekse und geh freundlich fragen. vielleicht kannst du noch etwas retten.
etwas grundsätzliches zum zaun:
zäune zwischen zwei grundstücken werden immer so aufgestellt, dass jeder eigentümer die "hälfte" des grundstücks einfriedet - also z.b. bei einem quadratischen grundstück jeder die ost- und nordseite, die west- und südseite übernimmt der nachbar. wer für welche seite zuständig ist, erfährst du beim zuständigen bauamt.
möglich wäre es, dass der streit-zaun vor vielen jahren gefälligkeitshalber durch deine nachbarn aufgestellt wurde, obwohl er genaugenommen deine (oder die deines vorgängers) verpflichtung gewesen wäre. dann entfällt der tatbestand der besitzstörung und der abbau des sichtschutzes. das bedeutet aber auch, dass du in alle zukunft für die erhaltung dieses zaunes zuständig bist. wenn der zaun aber eindeutig auf dem grundstück des nachbarn steht, dann ist und bleibt es sein zaun, ganz egal wer für die einfriedung zuständig gewesen wäre.
tja. du gehst von vornherein davon aus, dass du recht und die nachbarn unrecht haben. so wie's aussieht, bleibt dir nur die tränendrüse und viel, viel freundlichkeit. versuch doch, über deinen schatten zu springen. den grundsätzlich bösen nachbarn gibt's fast nie und es gibt immer zwei seiten, die miteinander streiten.ich hoffe, ihr könnt mir helfen, denn ich möchte vernünftig argumentieren können.
tahonie
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