Hallo!
Hätte da mal ne Frage... und zwar geht es um ein Wohnrecht auf Lebzeiten.(Ältere Frau - Wohnrecht steht im Testament)
Meine Frage: Muss der Haupterbe den anderen (Erben) Pflichteilnehmern das Wohnrecht eines 3.( EX -Lebensgefährtin des Verstorbenen) ausbezahlen??
Also sagen wir mal das Wohnrecht ist 40.000€ (oder was auch immer wert) wert. Muss dann der Haupterbe diese 40.000€ den Pflichtteilnehmern ausbezahlen???
So denkt unser Notar.
Deswegen will er es auch nicht zur Wertminderung der Immobilie rechnen!!!
- Ist das korrekt?? Ein Sachverständiger der das Haus geschätzt hat sagte, dass das Wohnrecht einiges wert wäre und das auch abgezogen gehört. (ca. 40.000€ laut Sachverständigem)
Was stimmt jetzt???
kommt mir ein bisschen spanisch vor... ich hoffe mir kann jemand dabei weiter helfen....
lg feili2
Wohnrecht - Testament - Bitte um Hilfe!
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