Der von mir beschriebene Fall weist Ähnlichkeiten mit Deinem auf.
Eine 18-jährige wurde während ihrer Lehrzeit schwanger und hat noch 1 1/2 Jahre Lehrzeit vor sich.
Sie ist beruflich karrenziert, besucht aber nachweislich die Berufsschule weiter (einmal pro Woche) und wird die Lehre normal mit ihren Klassenkollegen abschließen. Ausserdem wird Sie vor der Lehre einen Intensivvorbereitungskurs auf die Lehrabschlußprüfung besuchen.
Die PVA verweigert die Waisenpension, dass sie über 18 Jahre alt ist und nicht den überwiegenden Teil ihrer Arbeitskraft für ihre Ausbildung verwendet (was nach unserer Ansicht nach falsch ist, weil sie ihre Arbeitskraft ausschließlich und nicht nur überwiegend der Lehre widmet. - Betreuung der eigenen Kinder ist keine Arbeit im arbeitsrechtlichen Sinne)
Keine Waisenpension während Kinderbetreuung trotz Lehre
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