Hauptversammlungen in Österreich

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Schokoschwan
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Hauptversammlungen in Österreich

Beitrag von Schokoschwan » 06.08.2007, 15:20

Hallo,

ich bräuchte bitte ein wenig Hilfe im österreichischen Recht. Als Studentin der BWL in Deutschlande kenne ich mich zwar mit dem deutschen Aktiengesetz aus, jedoch kenne ich die Feinheiten des österreichischen Rechts nicht. Daher auch meine Frage:

In Deutschland ist der Fall im Aktiengesetz genau festgelegt, wenn ein Kreditinstitut sich als Bevollmächtigter nicht an die Weisungen des Aktionärs hält. Das Insitut muss den Aktionär mit Angabe von Gründen davon in Kenntnis setzen (§ 135 ( 8 ) AktG). Gibt es solche Regelungen in Österreich auch? Was würde passieren, wenn das Kreditinstitut einfach ohne mein Wissen andere Stimmen abgeben würde?

Vielen Dank für die Hilfe!

Viele Grüße

Swantje

PS: Ich würde mich auch sehr über einige Links und Tipps bzw. einen qualifizierten Ansprechpartner freuen. :)



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