FAMILIENRECHT/SELBSERHALTUNGSFÄHIGKEIT

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
xyz4
Beiträge: 13
Registriert: 09.07.2007, 09:26

FAMILIENRECHT/SELBSERHALTUNGSFÄHIGKEIT

Beitrag von xyz4 » 09.07.2007, 09:30

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin 23 Jahre alt, und habe jetzt eine Matura abgeschlossen. Leider in einem Fach nicht Positiv:

Ich bekomme (bis Ende September) die Familienbeihilfe, und je Monatlich eine Halbwaisenpension von der PVA € 85,-( bis Ende Juli) und eine Halbwaisenpension von der Schweizerischen Ausgleichskasse € 175,- (bis Ende Juni) und von meiner Mutter € 185,- Unterhalt (22%) (bis Ende Juli).



Nun bin ich Schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist Anfang September.

Die Kinderbeihilfe wird mit Anfang September eingestellt, das ist klar.

Ich werde nun das Kinderbetreungsgeld ab Geburt des Kindes (ca. 14. September) bekommen, pro Tag € 14,50,-.

Leider habe ich keinen Anspruch auf Karenz da ich noch nicht Berufstätig war.



Es geht um die Selbsterhaltungsfähigkeitsgrenze! Die liegt bei € 800,-???

Ist meine Mutter dann noch verpflichtet mir unterhalt zu bezahlen? Oder nur einen Differenzbetrag? Oder bis wann ist sie es? Bis zur Geburt meines Kindes? Oder darüber Hinaus?

Wann ist man überhaupt Selbsterhaltungsfähig? Das kann man ziehen wie einen Kaugummi?!

Bei wem sollte ich mich am besten

Mitversichern lassen?

Bei meinem Lebenspartner? Ist dann meinen Mutter nicht automatisch von ihren (Pflichten ) enthoben?

Wo würde dann das Kind Mitversichert sein?



Meine Mutter möchte die Unterhaltszahlung ab Juni einstellen.



Hat es Sinn auf den Antrag meiner Mutter nicht einzusteigen? Das würde sie sofort für immer von den Zahlungen befreien.



Ich bin doch auch nicht Erwerbsfähig, oder? Müssten dann nicht auch die Versicherungen weiter bezahlen?

Leider ist die Beziehung zu meiner Mutter auf Eis gelegt.





Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank!



Nicole S. :lol:



Gene
Beiträge: 160
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Gene » 09.07.2007, 10:10

Da Du mit nichtbestandener Matura noch nicht selbsterhaltungsfähig bist, wird Deine Mutter weiter für Dich bezahlen müssen.
Die Selbsterhaltungsfähigkeitsgrenze liegt bei ca. 800.- Euro.

Dein Kinderbetreuungsgeld wird hier sicher als Eigeneinkommen gelten, um das sich die Unterhaltszahlung in einer bestimmten Berechnungsformel mindern wird.
Dein Lebenspartner hat Dir gegenüber keine Unterhaltspflicht, somit ist auch Deine Mutter nicht von den Zahlungen entbunden.

Warum bekommst Du nur bis Juli die beiden Halbwaisenpensionen ?

xyz4
Beiträge: 13
Registriert: 09.07.2007, 09:26

Beitrag von xyz4 » 09.07.2007, 11:58

Hallo!

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bekomme die beiden Halbwaisen Pensionen ja auch nur wegen meiner bisherigen Schulischen Ausbildung. Die ist laut "Vorsitzenden" der Prüfungskommission auch positiv.
Nur in Geschichte der letzten Prüfung hatte ich dann einen Bänderriss im warsten sinne des Wortes. :( 6 Fächer hintereinander an einem Tag und im 7 Monat Schwanger... Naja.

Da ich mit Juni die Schule abgeschlossen habe/hätte ??? Bekomme ich keine Pension mehr.

Ps. Bist Du Anwalt oder so?

Vielen Dank

Nicole :lol:

Gene
Beiträge: 160
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Gene » 09.07.2007, 14:55

Die Waisenpension gebührt grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr; darüber hinaus über Antrag
bei Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis zum 27. Lebensjahr) oder
bei Erwerbsunfähigkeit für deren Dauer.
Also würde ich die Waisenpension auch weiter bei der PVA beantragen !!

Einem von der Mutter erfolgten Antrag auf Einstellung der Unterhaltszahlung würde ich an Deiner Stelle unbedingt entgegen treten.
Falls Deine Mutter einen solchen Antrag stellt, wirst Du gemäß § 17 AußStrG aufgefordert, Stellung zu nehmen.

Gene

PS: Bin kein Anwalt, sondern nur am Thema interessiert.

xyz4
Beiträge: 13
Registriert: 09.07.2007, 09:26

Beitrag von xyz4 » 15.07.2007, 12:02

Hallo!

Vorerst hat meine Mutter (anscheinend nach der Rechtsbelehrung vom Rechtspfleger) das Gesuch auf Einstellung ihrer Unterhaltszahlung zurückgezogen.
VORERST ! :)

Ich nehme mal an sobald mein Kind auf der Welt ist wird sie einen neuen Antrag auf Befreiung stellen.

Wie lange kann ich dann noch mit der Zahlung rechnen? 2 Monate ab Geburt? Oder eventuell länger?

Den Versicherungen (Halbwaisenrente) habe ich auch noch einen Brief geschrieben, mal sehen was die zur "Erwerbsunfähigkeit" sagen.

Schönen Tag noch.. :wink:

Gene
Beiträge: 160
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Gene » 16.07.2007, 07:49

Ich würde sagen, dass Du die nächsten 5 Jahre mit den Zahlungen von der Mutter rechnen kannst, denn diesen Zeitraum billigen die Gerichte einer Mutter meist zu, bei Kind zu Hause bleiben zu können.
Nur, diese Zahlungen vermindern sich um Dein Eigeneinkommen (Kinderbetreuungsgeld).

xyz4
Beiträge: 13
Registriert: 09.07.2007, 09:26

Beitrag von xyz4 » 24.07.2007, 17:52

Also!

Wegen der Erwerbsunfähigkeit das war ein Griff ins leere. :cry:

Aber aufgrund der nicht abgeschlossenen Klasse, meinte die PVA das sie die Halbwaisen Pension bis zum nächst möglichen Prüfungstermin nach positivem Abschluss im nachhinein bezahlen würden.


Wegen des weiteren Unterhalts meiner Mutter:

Gelten auch hier die 22% Unterhaltszahlung weiter? Da ich ja auch schon vorhin von den Pensionen gesamt ca. € 290,- Einkommen hatte.

Oder wird hier die Selbsterhaltungsfähigkeitsgrenze von d.z. € 750,- herangezogen?
Denn ab Kindesgeburt habe ich dann auch ca. € 430,- Kinderbetreuungsgeld.
Und wie berechnet? Kannst du mir die Formel zukommen lassen?!

L.G. Nici

sonne5
Beiträge: 8
Registriert: 23.07.2007, 15:49

xyz

Beitrag von sonne5 » 24.07.2007, 20:24

Na dann - Vater Staat ist ja eh da.

Beitrag unten.
Zuletzt geändert von sonne5 am 25.07.2007, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.

sonne5
Beiträge: 8
Registriert: 23.07.2007, 15:49

nachtrag

Beitrag von sonne5 » 24.07.2007, 20:29

nichts mehr zu sagen.
Zuletzt geändert von sonne5 am 25.07.2007, 17:00, insgesamt 1-mal geändert.

xyz4
Beiträge: 13
Registriert: 09.07.2007, 09:26

Beitrag von xyz4 » 25.07.2007, 14:32

Also!
Zuletzt geändert von xyz4 am 25.07.2007, 22:13, insgesamt 2-mal geändert.

xyz4
Beiträge: 13
Registriert: 09.07.2007, 09:26

Beitrag von xyz4 » 25.07.2007, 18:54

Na klar ist Vater Staat da. Die Herren der Regierung die wir alle Gewält haben werden schon wissen wie.

Außerdem bin ich sobald ich Berufstätig bin eh noch lange genug für Vater Staat da, dann fragt mich auch keiner ob es mir passt oder nicht.

:lol:

sonne5
Beiträge: 8
Registriert: 23.07.2007, 15:49

@xyz

Beitrag von sonne5 » 25.07.2007, 23:55

Unterhaltsanspruch hat ein "Kind" gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit, Abschluss einer Lehre oder eines Studiums. (längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Wobei bei einem Studium ein Vorlegen des Erfolges, seitens der Eltern verlangt werden kann.

Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes endet mit dem vollendeten 3.Lebensjahr des Kindes.

GKK Mitversicherung für dich und das Kind (Lebensgefährten) ist möglich.

So schön es wäre wenn Mütter bei ihren Kindern bleiben könnten, ist das leider nur ein Wunschdenken.

Keiner kann es sich heutzutage mehr leisten nur von einem Gehalt zu leben,
es sei denn der Ehemann verdient mehr als der Durchschnitt der Arbeitnehmer. :roll:

Und die Mütter die ihre Kinder alleine großziehen müssen, haben sowieso keine Möglichkeit zu Hause zu bleiben.

Lg. (eine Mutter von 4 erwachsenen Kindern)

xyz4
Beiträge: 13
Registriert: 09.07.2007, 09:26

Beitrag von xyz4 » 26.07.2007, 15:00

Ok.

Das mit der Versicherung (GKK) ist mal so das ich nun Kostenfrei bei meiner Mutter Mitversichert werde,(Ob mit oder ohne Unterschrift von ihr).
Dabei handelt es sich um die 1,5 Monate in denen ich ohne Versicherungsschutz wäre, oder mich eben auch "Kostenpflichtig" (dank Schüssel) bei meinem Partner Mitversichern müsste.

DIe Eltern oder in meinem Fall meine Mutter ist von Gesetz wegen Verpflichtet Unterhalt bis zur SELBSTERHALTUNGFÄHIGKEIT zu bezahlen.

Die Selbsterhaltungsfähigkeitsgrenze ist wie Du oben sicher schon lesen konntest d.Z. bei € 750,-.

Kinderbetreuungsgeld bekommt man wenn man vorher nicht Gearbeitet hat erst ab Kindesgeburt.

Würde man die 182 Tage Arbeit erfüllen hat man auch anspruch auf Arbeitslosengeld und wäre selbst Versichert. Oder könnte eventuell auch vor der Geburt in Karenz gehen.

Das Kinderbetreuungsgeld gilt als Einkommen. Die Familienbeihilfe für mein Kind gilt nicht als Einkommen! Das mit dem Unterhalt für das Kind vom Vater regeln wir unter uns. Bei beiden letzteren handelt es sich aber meiner Ansicht nach um das Geld meines Kindes.
D.h. was über bleibt wird auch für mein Kind gespart. Mal sehen.

Als Mutter gehört man auf jeden Fall die ersten Monate oder vielleicht sogar Jahre zu seinem Kind (in der prägenden Phase).
Da für ein Kind eine Bezugsperson sehr wichtig ist, und es sonst im Leben keinen halt finden könnte. Ich möchte nicht das mein Kind mal da mal dorthin abgegeben wird nur um ja genug GELD verdienen zu können.
Ich hatte auch jetzt als Schüler ein geringeres Einkommen.

Ab wann ich Arbeiten gehe, kann ich in der jetzigen Situation auch noch nicht genau sagen. Das ergibt sich dann meistens eh von selber.
Die Zuverdienstgrenze liegt ja bei € 14.500,- auch nicht zu verachten.
Die Zukunft wirds schon bringen.
Ich würde mich mal nicht unbedingt als Schmarotzer bezeichnen. Ich nutze nur die Gesetzlich gegebenen Gegebenheiten, das würde doch jeder machen.
Und ich werde sicher kein Sozialfall werden!

Außerdem werde ich mit meinem Kind mit Sicherheit ein besseres Verhältnis pflegen als meine Mutter mit mir.

:P

xyz4
Beiträge: 13
Registriert: 09.07.2007, 09:26

Beitrag von xyz4 » 11.08.2007, 15:59

Hallo!

Ich möchte noch folgendes hinzufügen!

Also nun ist es mit der PVA so das ich wenn ich am nächst möglichen Termin meine Ausbildung positiv abgeschlossen habe ich auch die Halbwaisenpension im Nachhinein bezahlt bekomme.

Bei den Schweizern verhält es sich auch so.

Und man ist lt. Gesetzt automatisch wieder bei der Mutter Mitversichert. Lt. Auskunft von der GKK.
Wenn ich entbunden habe dann bin ich selbst Versichert und mein Kind auch mit mir mit.

Meinen Mutter muss mir vorläufig auch noch den Unterhalt bis auf weiteres weiter bezahlen.

VORTSETZUNG FOLGT...............


:lol:

sonne6
Beiträge: 4
Registriert: 19.08.2007, 21:26

xyz

Beitrag von sonne6 » 19.08.2007, 21:37

halt uns bitte auf dem laufenden, die thematik ist sehr komplex und interessant alle details zu wissen. danke. lg. sonne :wink:

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google Adsense [Bot] und 100 Gäste