Ich bin 23 Jahre alt, und habe jetzt eine Matura abgeschlossen. Leider in einem Fach nicht Positiv:
Ich bekomme (bis Ende September) die Familienbeihilfe, und je Monatlich eine Halbwaisenpension von der PVA € 85,-( bis Ende Juli) und eine Halbwaisenpension von der Schweizerischen Ausgleichskasse € 175,- (bis Ende Juni) und von meiner Mutter € 185,- Unterhalt (22%) (bis Ende Juli).
Nun bin ich Schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist Anfang September.
Die Kinderbeihilfe wird mit Anfang September eingestellt, das ist klar.
Ich werde nun das Kinderbetreungsgeld ab Geburt des Kindes (ca. 14. September) bekommen, pro Tag € 14,50,-.
Leider habe ich keinen Anspruch auf Karenz da ich noch nicht Berufstätig war.
Es geht um die Selbsterhaltungsfähigkeitsgrenze! Die liegt bei € 800,-???
Ist meine Mutter dann noch verpflichtet mir unterhalt zu bezahlen? Oder nur einen Differenzbetrag? Oder bis wann ist sie es? Bis zur Geburt meines Kindes? Oder darüber Hinaus?
Wann ist man überhaupt Selbsterhaltungsfähig? Das kann man ziehen wie einen Kaugummi?!
Bei wem sollte ich mich am besten
Mitversichern lassen?
Bei meinem Lebenspartner? Ist dann meinen Mutter nicht automatisch von ihren (Pflichten ) enthoben?
Wo würde dann das Kind Mitversichert sein?
Meine Mutter möchte die Unterhaltszahlung ab Juni einstellen.
Hat es Sinn auf den Antrag meiner Mutter nicht einzusteigen? Das würde sie sofort für immer von den Zahlungen befreien.
Ich bin doch auch nicht Erwerbsfähig, oder? Müssten dann nicht auch die Versicherungen weiter bezahlen?
Leider ist die Beziehung zu meiner Mutter auf Eis gelegt.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank!
Nicole S.
