Wohnungseigentum

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illi
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Wohnungseigentum

Beitrag von illi » 04.07.2007, 10:27

Grüß Gott!
Ist eine Hausverwaltung verpflichtet, in der Betriebskostenabrechnung Außenstände (nicht geleistete Akontozahlungen) einzelner Miteigentümer auszuweisen? Unsere Hausverwaltung vertritt die Meinung, daß dies aus Gründen des Datenschutzes nicht erlaubt sei, bei größeren Wohnanlagen nicht möglich sei und außerdem die Hausverwaltung ohnehin für Schäden haftet. Ist das korrekt?



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