Als Mitgesellschafter einer OEG wurde hat mich mein ehemaliger Partner von der gemeinsamen Firma ausgesperrt und mir den Zugang verwehrt.
2.)
Anschließend hat er alle Gewerbeberechtigungen der OEG zurückgelegt, das Kassabuch geschlossen und am selben Tag auf der selben Fläche ein Einzelunternehmen gegründet. Neues Kassabuch, Neue Gewerbeanmeldung.
3.)
Sämtliche Eingänge wurden auf die Einzelfirma gebucht, während den Zahlungsverpflichtungen der OEG nicht nachgekommen wurde (obwohl genug Kapital vorhanden!)
4.)
Anschließend meldet er im Alleingang den Konkurs (der OEG!!!) an - Masseverwalter interessiert mein Einwand nicht - Gericht ebenso nicht. Keine Konkursvorrausetzung gegeben, keine Prüfung durch Masseverwalter.
5.) Konkurs geht durch - ohne Prüfung!!!
6.) Firma wird von Freundin des Geschäftspartner (welche auch schon vorher im gemeinsamen Betrieb angestellt war) übernommen.
7.) Führung nach wie vor von ehemaligem Partner
8.) Partner macht Privatkonkurs - und geht trotz belegter Bescheinigungsmittel glatt durch
a.) Kann man den Konkurs des Partners anfechten?
b.) Kann man die widerrechtliche Übernahme anfechten?
c) Kann man den Konkurs der OEG anfechten?
d.) Ist das bezahlbar und wer macht das?
