Parties zu Hause

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forsti222
Beiträge: 1
Registriert: 30.05.2007, 19:19

Parties zu Hause

Beitrag von forsti222 » 30.05.2007, 19:22

ALso mein Sohn (16 Jahre) alt möchte nun eine kleine Privatbar im Keller machen. Natürlich wird das Jugendschutzgesetz eingehalten (also kein Alk an unter 16 und hochprozentiges nur an über 18 jährige).

Was muss ich als Aufsichtsperson überwachen? Und ist soetwas überhaupt erlaubt?

Hoffe auf Antworten

mfg



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 01.06.2007, 06:37

Wenn Ihr Sohn 16-jähriger ist, müssen Sie das Geschehen nicht am Ort und Stelle überwachen, weil er mit 16 schon (teil!) geschäftsfähig ist. Jedoch, wenn er Geschäfte mit Minderjährigen abschließt, können diese Geschäfte jederzeit rückgängig gemacht werden, deswegen betrachte ich als sinnlos die Verantwortung für ein Kellerlokal an einen 16-jährigen zu überlassen. Darüber hinaus, ergibt sich das Problem der gewerblichen Konzession und der behördliche Bewilligung, sowie auch der Hausordnung und der Widmung des Kellers (der wahrscheinlich nicht für diesen Zweck gebaut wurde. Sonst, für Veranstaltungen in Kellern, sind die behördlichen Auflagen sehr streng (Fluchtweg, Entlüftung, mindeste Breite der Türe und Gänge, Sicherheit der Anwesende). Für eine einmalige Privatparty (ohne Verkauf von Getränken) ist die Veranstaltung viel einfach zu organisieren, weil er dafür keine Genehmigung benötigt. Verkauft er aber Getränke (auch zu Selbstkosten oder gar mit Verlusten) fällt eine Lawine von Problemen auf ihn zu…
mfg, memil

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