Ich würde gerne bei einer gerichtlichen Zwangsversteigerung mitbieten. Im C Blatt der Grundbuchauszuges stehen "nur" Pfandrechte, nicht verbuchte aber vom Neueigentümer zu übernehmende Forderungen der Gemeinde werden direkt vor der Versteigerung bekanntgegeben, aber
wie kann ich sicher gehen, das die Liegenschaft (genauer das Einfamilienhaus darauf) nicht vermietet ist? Wie kurz vor einer Versteigerung kann der Verpflichtete noch Mietverträge abschließen?
Im Schätzgutachten steht dazu lapidar: Das Haus ist nach Angabe des Sohnes(!) des Verpflichtete nicht vermietet, die Liegeschaft wird daher bestandfrei bewertet. Ist nicht gerade sehr beruhigend.
vielen Dank im voraus
Peter
Bestandsfreiheit einer Liegenschaft
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