Kanalanschluß

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JUSLINE
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Kanalanschluß

Beitrag von JUSLINE » 28.07.2003, 18:39

Hallo,



Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Mein Abwasserkanal wird nicht direkt in den Gemeindekanal geleitet, sondern über eine neben mir befindliche Bauparzelle. Da der Eigentümer jetzt zu Bauen beginnt will er das wir unser Abwasser direkt in den Gemeindekanal leiten, nicht mehr über seinen Kanalanschluß. Was ich auch verstehe, ist sein Recht. Aber muß ich für die Kosten der Grabungsarbeiten(und event. den neuen Anschluß) bezahlen, oder ist das Sache der Gemeinde(oder eines anderen Amts).

Ich habe vor ca. 25 Jahren für einen Anschluß am öffentlichen Kanal bezahlt. Nur wurde dieser eben nicht direkt angeschlossen.



Vielleicht kann mir auch nur jemand sagen an wen ich mich wenden soll/kann.



Danke im voraus,

homer



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JUSLINE
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RE: Kanalanschluß

Beitrag von JUSLINE » 31.07.2003, 18:22

Zunächst würde ich mich an den oder die jetzt dafür zuständigen Gemeindebediensteten wenden und Sie um ihre erste Auskunft ersuchen.



Immerhin haben Sie Ihres Wissens vor 25 Jahren für etwas bezahlt, das noch nicht vollständig hergestellt wurde, und es dürfte - sollte man meinen - Angelegenheit der Gemeinde, die sich damals Kosten erspart hat, sein, nun den Ihnen zustehenden Anschluss voll so herzustellen, dass Sie dafür nicht in nachbarliche Rechte eingreifen müssen mit Ihrer Kanalleitung.



Allerdings wäre nun auch eine genauere Kenntnis der damaligen Vorgänge - vom Rechtlichen her, meine ich - wichtig, - vor allem dann, wenn sich die Gemeinde Ihrem Wunsch nach Bewerkstelligung/Finanzierung der Grabungsarbeiten nicht anschließen sollte.



Dazu sollten Sie nach Möglichkeit Einsicht nehmen und Kopien herstellen von den damals angefertigten Schriftstücken, den allfälligen Verhandlungsprotokollen; auch: Grundbuchsurkunden, soweit im Zusammenhang mit dem Kanalanschluss solche existieren. Es könnte nämlich sein, dass Sie tatsächlich nur das gezahlt haben, das damals durchgeführt wurde, -und es war für Sie billiger als ein Kanalanschluss direkt von Ihnen an die Straßenkanalisation - ohne Einschaltung des Nachbarn. Es dürfte damals auch Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Nachbarsseite gegeben haben, über Ihren Kanalanschluss dort. Umsonst lässt jemand doch in der Regel nicht den Kanal des Nachbarn auf sein Grundstück. Aus den Vereinbarungen mit dem Nachbarn (wurden sie verbüchert? Handelt es sich noch um denselben Nachbarn wie damals oder hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden?) lässt sich dann auf die Verpflichtungen schließen, die Sie im Verhältnis zu Ihrem Nachbarn haben, wenn dieser nun den Anschluss Ihres Kanals nicht mehr haben möchte (bzw. die Ihr Nachbar Ihnen gegenüber hat).



Die Konsultation eines berufsmäßigen Parteienvertreters wird im Streitfall sinnvoll sein, geht es ja doch um einiges Geld. Falls Sie nicht Jurist sind, könnten Sie ansonsten Wesentliches übersehen, was für Ihren Standpunkt spricht und damit unnötig den kürzeren ziehen.





mfg, MA.






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