Ich habe 10m²Grund(Mauer,Gebäudeteile)nach §13 Grundstücksteilungsgesetz erhalten.Nun sind alle Formalitäten erfüllt und die Eintragung im Grundbuch ist erfolgt, auch die Einspruchsfrist ist verstrichen,
kann diese Übertragung einseitig Rückgängig gemacht werden
oder in irgend einer Art angefochten werden ???
Grundstücksteilung §13
RE: Grundstücksteilung §13
Da muss es sich wohl um ein Landesgesetz handeln. Welches Bundesland?
Ansonsten - Ich denke, Sie können ruhig beim zuständigen Beamten nachfragen, wie das rechtlich jetzt für Sie aussieht.
mfg, MA.
Ansonsten - Ich denke, Sie können ruhig beim zuständigen Beamten nachfragen, wie das rechtlich jetzt für Sie aussieht.
mfg, MA.
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