Person A hat von Person B ein „Freizeitpferd“ gekauft.
Das Pferd ist allerdings nicht reitbar (außer im Schritt), und lässt sich auch nicht longieren. es buckelt, beißt und steigt, geht durch, und ist im Umgang ziemlich gefährlich. Führen nur mit Kette, Putzen fast nicht möglich, Pferd ist komplett ungeimpft (im Vertrag steht: Geimpft und entwurmt, Pferdepass ist aber leer). Ausstattung des Pferdes: Sattel u Zaum passten nicht, wurde neu gekauft. Gamaschen waren zu eng.
Person A hat Zähne machen lassen, Osteopathie, nimmt Trainerstunden und das wurde abgebrochen, da das Pferd unsicher, unbalanciert und wehrhaft ist. Es verändert sich wenig, das Pferd wurde vom Vorbesitzer geschlagen und behauptet, der Vor-vorbesitzer war „sehr böse“ zu dem Pferd. Was Person A gesehen hat (plus Zeugen), war Person B aber ebenfalls übergriffig, und hat das Pferd auch geschlagen (bzw ihr Freund). Geritten ist sie nie. Sie hatte das Pferd 5 Monate. Wollte es zurückgeben. Hat aber keinen gefunden, der das Pferd zurück transportiert.
Person A kriegte den Trubel mit, wollte nicht, dass das Pferd wieder zu Tierquälern kommt und hat es gekauft, am Tag, wo es weg sollte. Es war keine Gelegenheit für probereiten oder Tierarzt, sie wollte ihn sofort loswerden da sie kein weiteres Monat die Stallmiete zahlen wollte.
Person A will das Pferd behalten und ihm helfen. Ein Freizeitpferd ist es vermutlich in einem Jahr erst.
Wortlaut im Vertrag: „Das Pferd ist geimpft und entwurmt. Entwurmung fand im Mai 2025 statt. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für welche Art auch immer und der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das Pferd wurde vom Käufer besichtigt, (per Videoaufnahmen analysiert < das ist durchgestrichen, weil Person A keine Videos bekam) und für in Ordnung befunden. Das Pferd wird als Freizeitpferd verkauft. Es gibt keine Rückgabe oder Garantie. Eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung wurde nicht gewünscht. Nach dem Kauf durchgeführte ärztliche Untersuchungen kann zu keiner Preisreduzierung herangezogen werden.“
Die Frage: Kann man eine Preisminderung durchsetzen, da Person B nachweislich gelogen hat im Vertrag, und auf Person A nun Bereiterkosten, Osteopathische Behandlungen, Physio und Tierarzt regelmäßig zukommen, womit sie nicht gerechnet hat bei einem „Freizeitpferd“. Das Tier ist komplett verspannt und misstrauisch.
Natürlich dauert es, bis sich ein Pferd an Neues gewöhnt, daher hat Person A das Pferd ruhig und stressfrei behandelt und nach ein paar Wochen bemerkt, dass das Tier ganz offensichtlich Panik hat und noch unberechenbar ist, und keinesfalls regelmäßig geritten oder gearbeitet wurde.
Hat Person A Rechte, trotz Haftungsausschluss? Person A wendet sich ausdrücklich an Anwälte, die sich im Tierrecht auskennen.
Vielen Dank, Person A und ein Pferd.
Freizeitpferdekauf - Pferd nicht reitbar.
- CinnamonCity
- Beiträge: 15
- Registriert: 06.12.2021, 17:57
Re: Freizeitpferdekauf - Pferd nicht reitbar
Bei Deiner Fragestellung bin ich der Auffassung, dass es da keinen spezialisierten Anwalt für Tierrechte (-schutz, -zucht, -haltung oder -transport) braucht, da es vordergründig um das Verhalten des Übergebers rund um das Gewährleistungs-/Kauf-/Vertragsrecht geht und dabei die Bestimmungen einer Sache gelten, sofern es für das Vieh keine eigene Regelungen gibt (§ 285a ABGB). Der Ausschluss jeglicher Gewährleistung kann nicht greifen, sobald die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften nicht zutreffend sind (§ 922 und § 923 ABGB, aber auch § 924 ABGB) oder die arglistige Täuschung anzunehmen (§ 870 ABGB) bzw. ein Irrtum (§ 871 ABGB) vorgelegen ist. Kein Anwalt dürfte damit überfordert sein. Der Verkäufer hat jedenfalls dafür Gewähr zu leisten, dass das Pferd dem Vertrag entspricht. Hingegen bezieht sich sein Ausschluss nur auf § 933 Abs.2 ABGB. Wäre ein Freizeitpferd prinzipiell nicht reitbar, so läge - anders als beim Koppen oder Weben des Pferdes - definitiv ein Viehmangel vor. Das würde zu einer Preisminderung bzw. Vertragsauflösung (§ 932 Abs.1 ABGB) und dem Schadensersatz (§ 933a Abs.1 ABGB) berechtigen.
Zuletzt geändert von alles2 am 27.07.2026, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
- CinnamonCity
- Beiträge: 15
- Registriert: 06.12.2021, 17:57
Re: Freizeitpferdekauf - Pferd nicht reitbar.
Hallo alles2,
vielen Dank für deine informative und sachliche Antwort, die Rechtsschutzversicherung von Person A hat bereits bestätigt, dass eine Beratung in Anspruch genommen werden kann und der betreffende Anwalt dann bei der Versicherung eine Deckungsanfrage stellt.
Danke auch für die Auskunft, dass das nicht ein spezieller Anwalt für Tierrechte sein muss. Die Info hat ein Kollege gegeben. Eskaliert ist das Ganze am Freitag, weshalb die Versicherung heute erst geantwortet hat und Person A über das Wochenende Panik geschoben hatte
Grüße!
vielen Dank für deine informative und sachliche Antwort, die Rechtsschutzversicherung von Person A hat bereits bestätigt, dass eine Beratung in Anspruch genommen werden kann und der betreffende Anwalt dann bei der Versicherung eine Deckungsanfrage stellt.
Danke auch für die Auskunft, dass das nicht ein spezieller Anwalt für Tierrechte sein muss. Die Info hat ein Kollege gegeben. Eskaliert ist das Ganze am Freitag, weshalb die Versicherung heute erst geantwortet hat und Person A über das Wochenende Panik geschoben hatte
Grüße!
Re: Freizeitpferdekauf - Pferd nicht reitbar
Ich bitte zu beachten, dass noch keine Deckungszusage vorliegt. Eine erste anwaltliche Beratung (im Monat) ist manches Mal in der Rechtsschutzversicherung enthalten. Das wissen die Versicherungsnehmer oft nicht. Erst nach einer Deckungsanfrage entscheidet die Versicherung, ob die Kosten für eine anwaltliche Vertretung übernommen werden. Daher hat der Versicherungsnehmer bisher nur eine allgemeine Information erhalten!
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