Freizeitpferdekauf - Pferd nicht reitbar.

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CinnamonCity
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Freizeitpferdekauf - Pferd nicht reitbar.

Beitrag von CinnamonCity » 25.07.2026, 13:47

Person A hat von Person B ein „Freizeitpferd“ gekauft.
Das Pferd ist allerdings nicht reitbar (außer im Schritt), und lässt sich auch nicht longieren. es buckelt, beißt und steigt, geht durch, und ist im Umgang ziemlich gefährlich. Führen nur mit Kette, Putzen fast nicht möglich, Pferd ist komplett ungeimpft (im Vertrag steht: Geimpft und entwurmt, Pferdepass ist aber leer). Ausstattung des Pferdes: Sattel u Zaum passten nicht, wurde neu gekauft. Gamaschen waren zu eng.

Person A hat Zähne machen lassen, Osteopathie, nimmt Trainerstunden und das wurde abgebrochen, da das Pferd unsicher, unbalanciert und wehrhaft ist. Es verändert sich wenig, das Pferd wurde vom Vorbesitzer geschlagen und behauptet, der Vor-vorbesitzer war „sehr böse“ zu dem Pferd. Was Person A gesehen hat (plus Zeugen), war Person B aber ebenfalls übergriffig, und hat das Pferd auch geschlagen (bzw ihr Freund). Geritten ist sie nie. Sie hatte das Pferd 5 Monate. Wollte es zurückgeben. Hat aber keinen gefunden, der das Pferd zurück transportiert.
Person A kriegte den Trubel mit, wollte nicht, dass das Pferd wieder zu Tierquälern kommt und hat es gekauft, am Tag, wo es weg sollte. Es war keine Gelegenheit für probereiten oder Tierarzt, sie wollte ihn sofort loswerden da sie kein weiteres Monat die Stallmiete zahlen wollte.
Person A will das Pferd behalten und ihm helfen. Ein Freizeitpferd ist es vermutlich in einem Jahr erst.

Wortlaut im Vertrag: „Das Pferd ist geimpft und entwurmt. Entwurmung fand im Mai 2025 statt. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für welche Art auch immer und der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das Pferd wurde vom Käufer besichtigt, (per Videoaufnahmen analysiert < das ist durchgestrichen, weil Person A keine Videos bekam) und für in Ordnung befunden. Das Pferd wird als Freizeitpferd verkauft. Es gibt keine Rückgabe oder Garantie. Eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung wurde nicht gewünscht. Nach dem Kauf durchgeführte ärztliche Untersuchungen kann zu keiner Preisreduzierung herangezogen werden.“

Die Frage: Kann man eine Preisminderung durchsetzen, da Person B nachweislich gelogen hat im Vertrag, und auf Person A nun Bereiterkosten, Osteopathische Behandlungen, Physio und Tierarzt regelmäßig zukommen, womit sie nicht gerechnet hat bei einem „Freizeitpferd“. Das Tier ist komplett verspannt und misstrauisch.
Natürlich dauert es, bis sich ein Pferd an Neues gewöhnt, daher hat Person A das Pferd ruhig und stressfrei behandelt und nach ein paar Wochen bemerkt, dass das Tier ganz offensichtlich Panik hat und noch unberechenbar ist, und keinesfalls regelmäßig geritten oder gearbeitet wurde.

Hat Person A Rechte, trotz Haftungsausschluss? Person A wendet sich ausdrücklich an Anwälte, die sich im Tierrecht auskennen.

Vielen Dank, Person A und ein Pferd.



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