Gerichtsferien bei Gewährleistungsverfahren der ersten Instanz

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Rene453
Beiträge: 1
Registriert: 24.07.2026, 12:43

Gerichtsferien bei Gewährleistungsverfahren der ersten Instanz

Beitrag von Rene453 » 24.07.2026, 12:50

Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Gewährleistungsstreit (Auto) in Österreich. Das Urteil wurde in erster Instanz gefällt. Wird die Rechtskraft trotz der Gerichtsferien ganz normal wirksam, oder verlängert sich die Berufungsfrist wegen der Gerichtsferien (15. Juli bis 17. August), sodass das Urteil erst später rechtskräftig wird?
Vielen Dank für eure Einschätzung.



alles2
Beiträge: 4443
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Gerichtsferien bei Gewährleistungsverfahren der ersten Instanz

Beitrag von alles2 » 25.07.2026, 01:23

Ich frage mich, ob Du in der ersten instanz bereits rechtsfreundlich vertreten warst und wenn nicht, wie Du auf die Gerichtsferien gestoßen bist. Nach meiner Einschätzung würde § 222 Abs.1 ZPO für die Berufungsfrist gem. § 464 Abs.1 ZPO durchaus greifen, weil die Ausnahmebestimmungen gem. § 222 Abs.2 ZPO nicht zutreffend sind. Beachte bitte, dass laut § 463 Abs.2 ZPO für das Berufungsverfahren Anwaltspflicht herrscht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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