Sehr geehrte Damen / Herren!
Ich bin wohnungslos, gehöre zu denen die „in Wohnprovisorien hausen“. Ich bin geborener Österreicher, einziger Pass. Ich lebe seit ca. 1990 in Wien (Lebensmittelpunkt). Aktuell in einer Garage im Wald. Also keine Wohnung wo man sich melden kann.
Ich habe mich daher auf an einem Postfach gemeldet. Das sei nicht erlaubt schrieb die zuständige MA, diese werde mich aus dem Einwohnermelderegister streichen. Ich habe mich an das Verwaltungsgericht Wien gewandt. Dieses hat den Bescheid der MA bestätigt, es sei unzulässig sich an einem Postfach zu melden. Aber, es gäbe in Wien ja zuständige Stellen, allen voran das (möglicherweise auch nur) P7. Ich war dort um das P7 als Kontaktstelle angeben zu können. Es wurde mir jedoch verweigert.
Ich stehe jetzt ohne „Meldung“ da, mit all den Folgen welche das haben kann.
Was kann ich tun. Mein Lebensmittelpunkt ist Wien (vielfach nachweisbar).
Und, ist es nicht irgendwie ein Grundrecht „gemeldet“ zu sein. Schließlich gibt es ja auch eine „Meldepflicht“. Und einen (erzwungene) Nichtmeldung, also auch keine Kontaktstelle, macht immense Schwierigkeiten und kann zu hohen finanziellen Verlusten führen.
Gibt es einen Rechtsanspruch dass ich wieder in die Einwohnermelderegister aufgenommen werde, bzw. wie kann ich das durchsetzen.
Wobei ich auch ein für mich leistbare Wohnung nehmen würde, ich bekomme aber keine.
MfG
Wolfgang Fürnschlief
Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
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