Mein Onkel hat unser ehemaliges Elternhaus nach seinem Tod seiner 2.Frau (ehemalige Slowakin) vererbt.Ihre Tochter-nicht verwandt mit meinem Onkel-ist ausgewandert und hat sich seitdem nicht mehr um ihre Mutter gekümmert.Meine Schwester(und später auch ich) hat sich Tag und auch manchmal nachts um die beiden gekümmert, und das vermehrt seit ca 20 Jahren oder länger.Nun meine Frage: Haben wir das Recht, von der Tochter-wenn meine Tante versterben sollte- einen Anteil ihres Erbes als Abgeltung für unsere Arbeit zu verlangen?
Auf eine diesbezügliche Anfrage unsererseits hat sie nicht geantwortet.Außerdem hat sie von meiner Tante schon 2mal Geld für einen Flug nach Wien bekommen und ist nicht gekommen.
Wäre meine Tante vor meinem Onkel verstorben,wären wir die Erben gewesen. Eigentlich wollte meine Tante uns das Haus schenken,aber leider hatte sie dann einen Schlaganfall und ich habe die Vorsorge übernommen-dies war schon vorher von ihr geregelt.
Ich habe jedoch ihren Wunsch nicht erfüllen können, da ich fand, dass ich keine Probleme deswegen bekommen wollte, weil wir keine schriftliche Vereinbarung hatten, nur eine mündliche.
Zusammengefasst: Meine Frage- hätten wir das Recht, von der Tochter eine Abgeltung zu verlangen?
Anspruch an Erben erfragen
Re: Anspruch an Erben erfragen
Die Tochter Eurer Tante muss gar nichts. Das Pflegevermächtnis kann mit dem Ableben der Tante beim Notar geltend gemacht werden, sofern Eure Tätigkeiten vorher nicht entsprechend abgegolten worden sind. Aber den Hinweis hatte ich bereits in Deinem anderen Thread gegeben:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=28721
Darüber hinaus kann im Forum nach dem Stichwort gesucht werden!
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Zuletzt geändert von alles2 am 19.06.2026, 00:14, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Anspruch an Erben erfragen
OK,ich habe erst später gesehen,dass ich das Thema vor einiger Zeit bereits angesprochen habe,aber da waren die Gegebenheiten noch andere. Ich werde Ihre Antwort suchen-danke für den Hinweis!
Re: Anspruch an Erben erfragen
Vom Pflegevermächtnis iSd § 678 ABGB würde ich mir allerdings nicht viel erhoffen, weil es nur für Personen aus dem Kreis der gesetzlichen Erben iSv § 727 ABGB besteht. Wenn man sich in den letzten drei Jahren vor dem Tod kümmert und Pflegeleistungen in einem Ausmaß von 6 Monaten und 20 Stunden pro Monat erbringt, bekommt man eine Abgeltung, die - je nach Einzelfall - mit bis zu 14 Euro pro Stunde honoriert wird (OGH-Entscheid 2 Ob 63/21k vom 24.06.2021). Zumindest für eine nächtliche Intensivpflege wäre es keine faire Abgeltung.
Außerhalb der Beistandspflicht gem. § 137 Abs.1 ABGB zwingt Euch niemand zur persönlichen Übernahme der Pflege. Sollte es für Euch zu belastend werden oder ihr nicht entsprechend prämiert werden, sollte man gegenüber der Tochter der Pflegebedürftigen über die Organisation und Überwachung professioneller Pflege laut nachdenken. Vielleicht kann so ein Sinneswandel erwirkt werden.
Außerhalb der Beistandspflicht gem. § 137 Abs.1 ABGB zwingt Euch niemand zur persönlichen Übernahme der Pflege. Sollte es für Euch zu belastend werden oder ihr nicht entsprechend prämiert werden, sollte man gegenüber der Tochter der Pflegebedürftigen über die Organisation und Überwachung professioneller Pflege laut nachdenken. Vielleicht kann so ein Sinneswandel erwirkt werden.
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