Willhaben Tausch

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Alex1359
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Willhaben Tausch

Beitrag von Alex1359 » 07.06.2026, 17:45

ich habe auf Willhaben ein hochwertiges Rennrad zum Verkauf angeboten. Ein Interessent hat mir einen Tausch gegen sein Fahrrad vorgeschlagen, und wir haben den Tausch schließlich durchgeführt.

Erst einen Tag nach dem Tausch ist mir aufgefallen, dass an dem von ihm übergebenen Fahrrad beide Seriennummern unleserlich bzw. entfernt sind. Auf meine Nachfrage hin erklärte der Tauschpartner, dass er vergessen habe, mich vor dem Tausch darüber zu informieren. Als Begründung gab er an, dass die Seriennummern durch die Reinigung des Fahrrads mit speziellen Reinigungsmitteln beschädigt bzw. entfernt worden seien.

Da es sich um ein hochwertiges Rennrad im Wert von rund 10.000 Euro handelt, halte ich das Fehlen bzw. die Unleserlichkeit der Seriennummern für einen erheblichen Mangel und einen Umstand, der vor Abschluss des Tausches jedenfalls offengelegt hätte werden müssen.

Ich habe daraufhin die Rückabwicklung des Tausches verlangt. Dies wurde jedoch mit der Begründung verweigert, dass bei einem privaten Kauf bzw. Tausch keine Rücknahme möglich sei.

Meine Frage ist daher, welche rechtlichen Möglichkeiten ich in dieser Situation habe und welche Schritte Sie mir empfehlen würden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.



alles2
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Re: Willhaben Tausch

Beitrag von alles2 » 07.06.2026, 18:26

Es ist bedauerlich, dass Dir das nicht beim persönlichen Tausch aufgefallen ist. Denn so könnte davon ausgegangen werden, dass Du das Radl so akzeptiert hast, wie es übergeben wurde. Die Fragen, die sich allerdings mir stellen, sind, in wie fern sollten die Umstände ein erheblicher Mangel darstellen? Und könnte die Rechtfertigung des Vorbesitzers realistisch sein oder ist es eher ausgeschlossen? Eine Stellungnahme des Herstellers könnte dabei helfen. Vielleicht hat er eine Idee, wie man es nachträglich anbringen kann. Dazu sollte man in Erfahrung bringen, wo der Tauschpartner das Produkt ursprünglich erworben hat. Ihm kann es nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn er die Erwähnung der unleserlichen SN nicht bedacht hat. Es könnte für ihn unwesentlich gewesen sein. Was anderes wäre es, wenn bewusst etwas verheimlicht wurde, wofür nur schwer der Nachweis erbracht werden könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
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Re: Willhaben Tausch

Beitrag von schanzenpeter » 07.06.2026, 19:11

Meines Wissens werden Seriennummernn eingestanzt und entfernen sich nicht beim Reinigen. Es muss schon einen "besonderen" Grund geben, warum man sie herausfeilt.

alles2
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Re: Willhaben Tausch

Beitrag von alles2 » 07.06.2026, 20:06

Seriennummer können auch gelasert oder gerade bei Carbon-Rädern auf einem mit Klarlack versiegelten Aufkleber angebracht sein, damit die Materialsteifigkeit nicht beeinträchtigt wird. Um die Beschichtung zu zerstören, braucht es kein Schleifpapier oder ähnliches. Dazu genügen schon chemisch aggressive Flüssigkeiten wie Abbeizer.
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Alex1359
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Re: Willhaben Tausch

Beitrag von Alex1359 » 07.06.2026, 20:20

Genau deswegen irgendwie eigenartig, beide serial/Nummer unten und oben sind weg.
Meine Frage ist, wenn der Typ niemals früher diese Mängel erwähnt hätte, kann ich trz. Sein Verweigerung diese tausch rückgängig machen?
Soll ich bei der Polizei Anzeigen erstatten oder beim gerichtlichen Weg ?

alles2
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Re: Willhaben Tausch

Beitrag von alles2 » 07.06.2026, 22:02

Irgendwie schade, dass die Fragesteller zwar selbst Antworten haben wollen, aber sie ungern auf Fragen eingehen. Daher muss ich mal wieder von Annahmen ausgehen! Und wir dürfen weiterhin davon ausgehen, dass die Rahmennummer tatsächlich allein mit speziellen Reinigungsmitteln beschädigt worden sein könnte.

Du kannst dem Vorbesitzer mit Nachdruck klarstellen, dass das Vertuschen wesentlicher Merkmale eines Produkts zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daran würde auch eine private Abwicklung nichts ändern. Und eine Rücknahme sei nur ausgeschlossen, wenn das Produkt in jenem Zustand übergeben wurde, von dem ein Käufer auf Grund der Beschreibung ausgehen musste. Außer es wurde von beiden Seiten jegliche Rückabwicklung dezidiert ausgeschlossen. Durch die manipulierte Nummer kann es nicht auf Dich registriert werden und es wäre für Dich bei einem Diebstahl unmöglich, dass es Dir zugeordnet oder es bei der Versicherung als Dein Eigentum nachgewiesen werden kann. Sollte die Rückabwicklung nicht binnen 14 Tage vollzogen sein, würdest Du den Sachverhalt an die Polizei herantragen. Es bestünde durch die fehlende individuelle Nummer der Verdacht, dass das Bike gestohlen sein könnte!

Diese Darstellung könnte die Haltung des Vorbesitzers ändern!
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