Hallo,
ich hätte eine Frage - ich möchte in meiner Garage einen Reifenwechsel Betrieb anmelden. Laut Gemeinde ist eine Umwidmung von Garage in Werkstatt erforderlich. Dazu ist ein neuer Energieausweis erforderlich, den geforderten Wert würden wir aber selbst durch Austausch von Fenster, Tor und extra Dämmung nicht erreichen. Kann die Gemeinde das Vorschreiben? Oder gibt es eventuell eine andere Möglichkeit?
LG Tom
Umwidmung Garage in Werkstatt
Re: Umwidmung Garage in Werkstatt
Um Genaueres sagen zu können, sollte das betreffende Bundesland bekannt sein. In Oö. heißt es beispielsweise im dortigen Bautechnikgesetz (Oö. BauTG), dass bei einem Umbau sowie bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes je nach Verwendungszweck – soweit nicht eine entsprechende Ausnahme vorgesehen ist - von qualifizierten und befugten Personen ein Energieausweis zu erstellen ist. Die Ausnahmen von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises kann die Landesregierung erlassen. Hingegen finden sich die Ausnahmen von der Informations-, Vorlage- und Aushändigungspflicht unter § 5 Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG), wonach mitunter Gebäude für Betriebsanlagen, bei denen jeweils der überwiegende Anteil der Energie für die Raumheizung und Raumkühlung durch Abwärme abgedeckt wird, die unmittelbar in Betriebsanlagen entsteht, keine Anforderungen gemäß dieser Richtlinie gelten und ein Energieausweis nicht erforderlich ist. Bei der Erstellung eines Energieausweises wird die OIB-Richtlinie 6 herangezogen:
https://www.oib.or.at/wp-content/uploads/richtlinien/richtlinie_2023/oib-rl_6_ausgabe_mai_2023.pdf
Unabhängig davon findet sich die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage unter § 74 GewO (Gewerbeordnung). Aber um konkretere Auskünfte zu bekommen, könnte man sich an einen Gewerbeausübenden einer KFZ-Werkstatt in Deiner Region wenden und ihn bezüglich des Energieausweises ausfratscheln.
https://www.oib.or.at/wp-content/uploads/richtlinien/richtlinie_2023/oib-rl_6_ausgabe_mai_2023.pdf
Unabhängig davon findet sich die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage unter § 74 GewO (Gewerbeordnung). Aber um konkretere Auskünfte zu bekommen, könnte man sich an einen Gewerbeausübenden einer KFZ-Werkstatt in Deiner Region wenden und ihn bezüglich des Energieausweises ausfratscheln.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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