Eine Frage ...
Meine Tochter (7) ekelte sich und bekam Würgereiz und Bauchweh bei der Einnahme einer Probehostie in der Schule. Wir versuchten es mehrmalig zuhause, die Einnahme zu trainieren. Immer das selbe Ergebnis.
1 Woche vor der Kommunion wurde das Pfarramt und die Pastoralassistentin über dieses Problem informiert und um eine Lösung gebeten. Viel kam nicht als Antwort. Wir sagten unserer Tochter sie solle vortäuschen die Hostie einzunehmen und sie mit in die Bank zu nehmen.
Dann, am Morgen der Kommunion, der erste Vorfall. Die Pastoralassistentin wollte unsere Tochter mit einer pinken Schleife am Kleid als Sonderling markieren, damit man weiss, sie verweigert die Hostie (Vorgehen wie vor 80 Jahren in Deutschland).
Im Altarraum stellten sich die Kinder auf, unsere Tochter bekam die Hostie und täuschte die Einnahme vor. Der Pfarrer hat dies nicht bemerkt. Als die Kinder wieder zu den Bänken liefen, wurde meine Tochter von der Pastoralassistentin aufgehalten und sagte ihr sie müsse die Hostie essen/einnehmen. Dies geschah vor ca. 1500 Personen. Sie hielt dem Druck nicht stand und beugte sich. In der Bank kämpfte sie mit Tränen und einsetzendem Bauchweh. Anschliessend nach der Messe brach sie in Tränen aus.
Gilt das als Nötigung oder dergleichen. Ist dies strafbar?
Erstkommunion
Re: Erstkommunion
Der Vorfall irritert mich etwas, zumal die Problematik mit der Glutenunverträglichkeit bzw. Zöliakie längst auch in der Kirche angekommen sein sollte. Eigentlich könnte vorgeschlagen werden, eine eigene Hostie mitzunehmen und diese dann dem Priester zu geben. Teilweise wird die Option mit der glutenreduzierten Oblate gezogen. Ansonsten kann auf Wein oder bei Kindern auf Traubensaft zurückgegriffen werden, der einem dann ständig gewährt wird.
Man kann es bei der Polizei anzeigen und würde dann sehen, in welche Richtung es verfolgt werden könnte. Die Nötigung nach § 105 Abs.1 StGB wäre denkbar; bei einer allergischen Reaktion als Folge auch die Körperverletzung gem. § 83 Abs.1 StGB. Was wirklich zutreffend sein könnte, sollte man der Ermittlungsbehörde überlassen.
Man kann es bei der Polizei anzeigen und würde dann sehen, in welche Richtung es verfolgt werden könnte. Die Nötigung nach § 105 Abs.1 StGB wäre denkbar; bei einer allergischen Reaktion als Folge auch die Körperverletzung gem. § 83 Abs.1 StGB. Was wirklich zutreffend sein könnte, sollte man der Ermittlungsbehörde überlassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Erstkommunion
Danke für die Antwort.
Es besteht keine Unverträglichkeit. Einfach nur Ekel. Bauchweh dadurch, vermutlich nur eine Kopfsache. Sei es drum, sie wurde genötigt etwas einzunehmen dass sie nicht wollte, und das vor versammelter Kirchengemeinschaft.
Es hätte die Möglichkeit gegeben, selbst ein Stück Fladenbrot mitzunehmen. Sie hätte dann aber nicht zu den restlichen 62 Kindern sitzen dürfen, sondern NUR abgesondert wo anders.
Es gibt morgen ein Gespräch zwischen uns Eltern, dem Pfarrer und besagter Person. Je nach dem, wie das verläuft, werden wir weitere Schritte einleiten, in der Hoffnung dass dies keinem Kind mehr in der Gemeinde passiert.
Es besteht keine Unverträglichkeit. Einfach nur Ekel. Bauchweh dadurch, vermutlich nur eine Kopfsache. Sei es drum, sie wurde genötigt etwas einzunehmen dass sie nicht wollte, und das vor versammelter Kirchengemeinschaft.
Es hätte die Möglichkeit gegeben, selbst ein Stück Fladenbrot mitzunehmen. Sie hätte dann aber nicht zu den restlichen 62 Kindern sitzen dürfen, sondern NUR abgesondert wo anders.
Es gibt morgen ein Gespräch zwischen uns Eltern, dem Pfarrer und besagter Person. Je nach dem, wie das verläuft, werden wir weitere Schritte einleiten, in der Hoffnung dass dies keinem Kind mehr in der Gemeinde passiert.
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