Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
ich suche anwaltliche Unterstützung in einem komplexen erbrechtlichen Verfahren mit folgenden Schwerpunkten:
• Verlassenschaftsverfahren aus dem Jahr 1994
• Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2025
• neue bzw. bisher nicht berücksichtigte Tatsachen
Insbesondere:
• zweifelhafte Erbrechtsentschlagung (keine klare Belehrung oder Zuordnung zu Notar/Gericht)
• Hinweise auf verschwiegenes Vermögen (laufende Pachteinnahmen seit den 1980er-Jahren)
• Schenkung einer Liegenschaft im Jahr 2020 an einen nahen Angehörigen, zeitlich nach Kenntnis unseres Anspruchs
• erschwerte Informationsbeschaffung durch Verweigerung von Einsicht in relevante Unterlagen
Der aktuelle geschätzte Wert der Liegenschaft liegt bei rund € 750.000, zuzüglich laufender bzw. historischer Pachteinnahmen. Der wirtschaftliche Umfang des Falls ist daher entsprechend erheblich.
Gesucht wird ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im streitigen Erbrecht und gerichtlicher Durchsetzung, der auch komplexe bzw. ältere Fälle strategisch prüft. Einen Anwalt der Erbrecht praktiziert und Strafrecht denkt.
Aufgrund unserer finanziellen Situation wäre ein Modell mit erfolgsabhängiger Vergütung oder Mischhonorar von Interesse.
Für eine erste Einschätzung sowie Mitteilung, ob Interesse an der Übernahme besteht, wäre ich dankbar.
Gerne auch Informationen, dazu, wenn Sie so einen Anwalt kennen.
• Verlassenschaftsverfahren aus dem Jahr 1994
• Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2025
• neue bzw. bisher nicht berücksichtigte Tatsachen
Insbesondere:
• zweifelhafte Erbrechtsentschlagung (keine klare Belehrung oder Zuordnung zu Notar/Gericht)
• Hinweise auf verschwiegenes Vermögen (laufende Pachteinnahmen seit den 1980er-Jahren)
• Schenkung einer Liegenschaft im Jahr 2020 an einen nahen Angehörigen, zeitlich nach Kenntnis unseres Anspruchs
• erschwerte Informationsbeschaffung durch Verweigerung von Einsicht in relevante Unterlagen
Der aktuelle geschätzte Wert der Liegenschaft liegt bei rund € 750.000, zuzüglich laufender bzw. historischer Pachteinnahmen. Der wirtschaftliche Umfang des Falls ist daher entsprechend erheblich.
Gesucht wird ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im streitigen Erbrecht und gerichtlicher Durchsetzung, der auch komplexe bzw. ältere Fälle strategisch prüft. Einen Anwalt der Erbrecht praktiziert und Strafrecht denkt.
Aufgrund unserer finanziellen Situation wäre ein Modell mit erfolgsabhängiger Vergütung oder Mischhonorar von Interesse.
Für eine erste Einschätzung sowie Mitteilung, ob Interesse an der Übernahme besteht, wäre ich dankbar.
Gerne auch Informationen, dazu, wenn Sie so einen Anwalt kennen.
Zuletzt geändert von waylon am 30.03.2026, 09:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
…da ein Todesfall bekanntlich leider oft plötzlich und unerwartet eintreten kann, kann nachlässige, d.h. nicht rechtzeitige Vorbereitung, z.B. ein nicht aktualisiertes Testament, verdammt teuer werden - gute Vorbereitung kann das Leben der Erben leichter machen…
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
Vielen Dank für Ihren Beitrag und die Hinweise – diese sind grundsätzlich sicherlich hilfreich für allgemeine Fragestellungen im Zusammenhang mit Testamentsanfechtungen.
In unserem konkreten Fall handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Testamentsanfechtung, sondern um eine deutlich komplexere Konstellation (u. a. Verlassenschaftsverfahren, Erbrechtsentschlagung, mögliche Vermögensverschiebung sowie die Frage einer Wiederaufnahme des Verfahrens).
Daher hilft uns Ihr Hinweis in dieser speziellen Situation leider nicht direkt weiter, auch wenn er für andere Betroffene durchaus wertvoll sein kann.
Dennoch vielen Dank für Ihre Mühe und Ihren Input!
In unserem konkreten Fall handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Testamentsanfechtung, sondern um eine deutlich komplexere Konstellation (u. a. Verlassenschaftsverfahren, Erbrechtsentschlagung, mögliche Vermögensverschiebung sowie die Frage einer Wiederaufnahme des Verfahrens).
Daher hilft uns Ihr Hinweis in dieser speziellen Situation leider nicht direkt weiter, auch wenn er für andere Betroffene durchaus wertvoll sein kann.
Dennoch vielen Dank für Ihre Mühe und Ihren Input!
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
Für komplexe Fälle ist ein einzelner Anwalt allein meistens überfordert und ein Internetforum sowieso - am ehesten können Großkanzleien à la Freshfield’s oder Cerha passgenaue Experten-Teams zusammenstellen, was allerdings eine Kostenfrage sein wird…
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Mir ist bewusst, dass komplexe Fälle häufig interdisziplinäre Expertise erfordern und größere Kanzleien entsprechende Ressourcen haben. Mein Ansatz hier im Forum war jedoch ein anderer: Ich hatte die Hoffnung, auf Personen zu treffen, die bereits mit ähnlich gelagerten Sachverhalten konfrontiert waren und aus eigener Erfahrung konkrete Empfehlungen für geeignete Kanzleien oder Anwälte geben können.
Gerade bei einer Vielzahl möglicher Ansprechpartner ist es in der Praxis kaum umsetzbar, jede Kanzlei einzeln zu kontaktieren – insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits Erstgespräche oftmals kostenpflichtig sind.
Insofern zielte meine Anfrage weniger auf eine allgemeine Einschätzung, sondern vielmehr auf praxisnahe Hinweise oder Erfahrungswerte.
Dennoch danke ich Ihnen für Ihre Rückmeldung.
Mir ist bewusst, dass komplexe Fälle häufig interdisziplinäre Expertise erfordern und größere Kanzleien entsprechende Ressourcen haben. Mein Ansatz hier im Forum war jedoch ein anderer: Ich hatte die Hoffnung, auf Personen zu treffen, die bereits mit ähnlich gelagerten Sachverhalten konfrontiert waren und aus eigener Erfahrung konkrete Empfehlungen für geeignete Kanzleien oder Anwälte geben können.
Gerade bei einer Vielzahl möglicher Ansprechpartner ist es in der Praxis kaum umsetzbar, jede Kanzlei einzeln zu kontaktieren – insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits Erstgespräche oftmals kostenpflichtig sind.
Insofern zielte meine Anfrage weniger auf eine allgemeine Einschätzung, sondern vielmehr auf praxisnahe Hinweise oder Erfahrungswerte.
Dennoch danke ich Ihnen für Ihre Rückmeldung.
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
Nachdem Du diesbezüglich regelmäßig vorbeischaust, erbarme ich mich auch dazu. Bei derartige Angelegenheiten gebe ich in einer Suchmaschine auf österreichischen Webseiten enthaltene Stichworte wie Millionenerbe und Anwälte ein. Dadurch stieß ich beispielsweise auf das hier:
https://www.heute.at/s/am-sterbebett-millionaerin-heiratet-mann-enterbt-sohn-120090504
Oder man verfolgt Sendungen wie "Am Schauplatz Gericht", wobei je nach Bundesland des Betroffenen immer wieder andere vermeintliche Erbrechtsexperten zu sehen sind. Und nicht selten wechseln die Betroffenen die Anwälte wieder, wenn sich die Dinge nicht gerade zufriedenstellend entwickeln.
Unlängst hatte ich wegen einem ähnlichen Anliegen und wegen Amtshaftungsklagen eine Linzer Wirtschaftskanzlei gefragt, zu der ich gute Kontakte pflege. Dort hatte man mir den Steyrer Anwalt DDr. Hubert Niedermayr empfohlen, den ich schon lange (nicht persönlich) kenne und mit dem ich bisher nichts zu tun hatte. Allerdings dürfte er tatsächlich und in jeglicher Hinsicht mit allen Wassern gewaschen sein:
https://www.heute.at/s/erbstreit-atv-anwalt-niedermayr-wurde-zulassung-entzogen-100172926
Sein erst vor wenigen Monaten erschienenes Buch "Erbstreit — Der letzte Wille ist erst der Anfang" hatte ich mir zwar zugelegt, aber noch nicht reingeschaut. Ich könnte es allerdings herborgen. Wer mehr wissen möchte, kann sich auch das da reinziehen:
https://www.joyn.at/serien/erbstreit-der-letzte-wille-ist-erst-der-anfang
Nein, ich bekomme keine Provisionen für diese Zeilen. Bei Anwälten, die medial in der Öffentlichkeit stehen, wäre ich ohnehin vorsichtig. Nicht selten haben sie so viel um die Ohren, dass ihnen kaum Zeit für ein intensives Einarbeiten in komplexe Fälle bleibt. Allerdings würde ich mir nicht allzu große Hoffnungen machen, wenn hier ein "Inserat" geschalten wird. Renommierte Anwälte haben es grundsätzlich nicht Not, ein derartiges Forum aufzusuchen.
https://www.heute.at/s/am-sterbebett-millionaerin-heiratet-mann-enterbt-sohn-120090504
Oder man verfolgt Sendungen wie "Am Schauplatz Gericht", wobei je nach Bundesland des Betroffenen immer wieder andere vermeintliche Erbrechtsexperten zu sehen sind. Und nicht selten wechseln die Betroffenen die Anwälte wieder, wenn sich die Dinge nicht gerade zufriedenstellend entwickeln.
Unlängst hatte ich wegen einem ähnlichen Anliegen und wegen Amtshaftungsklagen eine Linzer Wirtschaftskanzlei gefragt, zu der ich gute Kontakte pflege. Dort hatte man mir den Steyrer Anwalt DDr. Hubert Niedermayr empfohlen, den ich schon lange (nicht persönlich) kenne und mit dem ich bisher nichts zu tun hatte. Allerdings dürfte er tatsächlich und in jeglicher Hinsicht mit allen Wassern gewaschen sein:
https://www.heute.at/s/erbstreit-atv-anwalt-niedermayr-wurde-zulassung-entzogen-100172926
Sein erst vor wenigen Monaten erschienenes Buch "Erbstreit — Der letzte Wille ist erst der Anfang" hatte ich mir zwar zugelegt, aber noch nicht reingeschaut. Ich könnte es allerdings herborgen. Wer mehr wissen möchte, kann sich auch das da reinziehen:
https://www.joyn.at/serien/erbstreit-der-letzte-wille-ist-erst-der-anfang
Nein, ich bekomme keine Provisionen für diese Zeilen. Bei Anwälten, die medial in der Öffentlichkeit stehen, wäre ich ohnehin vorsichtig. Nicht selten haben sie so viel um die Ohren, dass ihnen kaum Zeit für ein intensives Einarbeiten in komplexe Fälle bleibt. Allerdings würde ich mir nicht allzu große Hoffnungen machen, wenn hier ein "Inserat" geschalten wird. Renommierte Anwälte haben es grundsätzlich nicht Not, ein derartiges Forum aufzusuchen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
...aber leider nützen oft auch die besten Rechtsanwälte nicht viel, denn letztlich entscheidet die Justiz und da fehlen bekanntlich hunderte Richter, Sachverständige, Übersetzer, dazu übervolle Gefängnisse und überlange Prozesse auch im Zivilrechtsbereich durch jahrelange Reformunfähigkeit und, und und - kostet halt alles Geld und bringt keine Wählerstimmen…
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
Dem kann ich nur beipflichten! Vorgestern hatte ich einen geistreichen Austausch mit einem Wirtschaftsanwalt über die Unsitten eines bestimmten Gerichts. Dabei kamen so einige Überschneidungen bisher gemachter Erfahrungen zum Vorschein. Er meinte auch, dass er sich oft selbst fragen würde, wie gewisse Beschlüsse zustande kommen würden. Würde man diese nämlich hinterfragen, käme man darauf, was für einen „Topfen“ der Richter sich da geleistet hat. Er vermutet, dass Entscheidungen nicht selten (mangels Kapazitäten und Zeit) aus Bequemlichkeit der Justizbehörde herrühren. Mein Hauptargument war hingegen stets die mangelnde Kompetenz der Bundesbedienstete bzw. fehlt es an fachlich qualifizierte Mitarbeiter, weshalb eben diejenigen die Posten besetzen, die halt grad da sind. Es wirkt wirklich so, als würde die Justiz absandeln. Der Anwalt rät gar nicht mehr zu klagen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Man müsse echt schon um seine Rechte kämpfen, weshalb diese Unzulänglichkeiten am Ende auf Kosten eines Rechtswerbers gehen könnten. Für jemanden aus diesem Berufsstand ist das echt schon zermürbend.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
…ja eh, aber heutzutage hat außergerichtliche bzw. außerstreitliche Konfliktlösung sowieso eine viel größere Bedeutung, d.h. es kommt abgesehen von juristischem Fachwissen vor allem auf Kreativität, Empathie- und Kommunikationsfähigkeit an - vor allem wenn es dann um Kinder, psychisch Kranke oder Pflegebedürftige geht…
Re: Komplexer Erbrechtsfall – Wiederaufnahme / Schenkungsanfechtung
Und da wären wir beim Fehler im System: der Mensch, der auch mal aus emotionalen Befindlichkeiten entscheidet. Deine aufgezählten und berechtigten Parameter wären nämlich eigentlich rein gar nicht vom Gesetz gedeckt, weshalb allein da schon die Praxis von der Theorie abweicht. Damit wären wir schon mit einem Fuß im Amtsmissbrauch und manches Mal eindeutig darüber (sofern nicht nur eine falsche Rechtsansicht geteilt wird, von der der Richter nicht abgeht). Aber versuch mal einen Richter anzuzeigen, der wegen kollegialer Befangenheit die Rückendeckung seiner Standesgenossen genießt. Dann betreibt selbst die Staatsanwaltschaft Opfer-Täter-Umkehr und verdreht zu Gunsten des Bundesbediensteten im selben Gerichtsgebäude die Tatsachen, um nicht mal annähernd Ermittlungen aufnehmen zu müssen. Daher klingt das mit der Objektivität, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit leider nur in der Theorie recht fesch.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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