Valorisierung bei Unterbrechung

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Ewing33
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Valorisierung bei Unterbrechung

Beitrag von Ewing33 » 17.12.2025, 22:14

Guten Tag.
Folgender Sachverhalt:
Rehageld wurde von Dezember 2021 bis März 2024 bezogen und dann mittels Bescheid der PVA anerkannt.
Es wurde ein Verfahren auf Weitergewährung geführt dass bis jetzt dauerte mit dem Ergebnis dass das Rehageld erst seit 1.8.2025 wieder zustehe.
Es gab kein Dienstverhältnis seit Beendigung des Bezugs 2024 und somit unveränderte Bemessungsgrundlage.

Nun die Frage
1.) fallen die Valorisierungen von 2023 und 2024 wieder weg nach der Unterbrechung ohne zwischenzeitlichem Dienstverhältnis? oder bleiben erhalten?

2) wird die Valorisierung für 2025 durchgeführt?

Vielen Dank im Voraus!



alles2
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Re: Valorisierung bei Unterbrechung

Beitrag von alles2 » 18.12.2025, 10:51

Da es heuer keinen Bezug gab, wird auf Grundlage des § 108i ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) bei der Valorisierung jener vom Jahr 2024 herangezogen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Ewing33
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Re: Valorisierung bei Unterbrechung

Beitrag von Ewing33 » 26.02.2026, 01:39

Hallo!

Danke für die Antwort!

Leider erst jetzt gesehen. Das heisst Valorisierungen der gleich gebliebenen Bemessungsgrundlage (da zwischenzeitlich kein neues Arbeitsverhältnis) bleiben erhalten und es wird der Bezug von 2024 mit dem für 2025 geltenden Satz nochmal valorisiert (da Bezug mit 1. 8. 2025 rückwirkend zuerkannt).

Habe ich das so richtig verstanden?

Vielen lieben Dank und sorry for late reply!

alles2
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Re: Valorisierung bei Unterbrechung

Beitrag von alles2 » 26.02.2026, 09:13

Ich denke, damit sollte geholfen sein (dort auf den Bereich "Höhe" klicken):

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867465

Unter "Häufige Fragen (FAQ)" wäre noch die Frage "Ist Rehabilitationsgeld lohnsteuerpflichtig?" zu berücksichtigen (Arbeitnehmerveranlagung nicht vergessen!). Aus welchen Ansprüchen sich das Rehabilitationsgeld zusammensetzt, kann ich nicht im Detail sagen. Üblicherweise wird die Bemessungsgrundlage der Pensionsversicherung (PV) herangezogen. Alles andere kann bei der ÖGK erfragt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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