Guten Abend,
meine beiden Labradore haben es sich leider zur Aufgabe gemacht, Leute am Gartenzaun aus dem "Hinterhalt" zu erschrecken.
Das heißt sie donnern gegen den Zaun, lehnen sich mit den Vorderpfoten gegen den Zaun und pöbeln auf Vollgas so richtig los. Am Zaun führt direkt ein Gehsteig entlang und dieser ist auch gut frequentiert.
Den Zaun selbst können sie nicht überwinden, weder oberhalb (zu hoch für die beiden), noch unterhalb durchgraben. Außerdem ist der Zaun komplett neu und aus Alu. Auch der Kopf oder Pfoten schauen nicht über den Zaun hinaus bzw. heraus. Meiner Meinung nach ist die sichere Verwahrung somit absolut gegeben.
Allerdings würde mich interessieren, ob ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsste, wenn zum Beispiel jemand am Gehweg am Gartenzaun vorbei geht, die Hunde sich gegen den Zaun werfen und sich dadurch jemand erschrickt und zu Sturz kommt und sich dabei vielleicht auch noch eine Verletzung zuzieht.
Viellleicht kann dies jemand beurteilen/erläutern.
Vielen Dank!
Hund am Gartenzaun
Re: Hund am Gartenzaun
Soweit ich im Bilde bin, sollte es eine verpflichtende Hundehaftpflichtversicherung geben, durch die Personen- und Sachschäden, die vom Hund verursacht worden sein könnten, gedeckt wären.
Je nach Bundesland könnte das Verhalten durch ein Tier-/Hundehaltegesetz oder Landessicherheitsgesetz verwaltungsrechtliche Konsequenzen wegen Übertretung haben. Denn üblicherweise hat ein Halter eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser das Leben und die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet und sie nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Ob eine Belästigung durch Hundegebell noch zumutbar ist, hängt vom normalen Empfinden eines Menschen und von den örtlichen Verhältnissen ab.
Je nach Bundesland könnte das Verhalten durch ein Tier-/Hundehaltegesetz oder Landessicherheitsgesetz verwaltungsrechtliche Konsequenzen wegen Übertretung haben. Denn üblicherweise hat ein Halter eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser das Leben und die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet und sie nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Ob eine Belästigung durch Hundegebell noch zumutbar ist, hängt vom normalen Empfinden eines Menschen und von den örtlichen Verhältnissen ab.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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