Meine Garagenzufahrt, Privatgrund geht von der öffentlichen Straße abwärts auf Kellerniveau.
Muss ich bei Glatteis streuen, weil jemand sie ohne Hindernis begehen könnte?
Streupflicht
Re: Streupflicht
Die diesbezügliche Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers findet man hier (mit Verweis auf § 1319a Abs.1 ABGB):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17039#p40769
Mehr zur Schneeräum- und Streupflicht dort:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/Seite.210311
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass man zu der Garageneinfahrt direkt von der Straße gelangt, dazwischen kein Gehweg vorhanden ist und dass auch (in erster Linie zu schützende) Fußgänger den öffentlichen Weg benutzen könnten. In dem Fall würde ich meinen, dass nicht zu räumen und streuen wäre, wenn für die Personen das Privatgrundstück klar erkennbar ist. Musst Du aber davon ausgehen, dass es immer wieder von ihnen betreten wird, beispielsweise um nachkommenden Fahrzeugen auszuweichen, könnte man Dir die grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn der Bereich nicht von Eis und Schnee befreit ist. Auch die Haftpflichtversicherung könnte aussteigen. Hofeinfahrten bis zum unmittelbaren Bereich vor der Haustür sollten hingegen ganz sicher geräumt werden. Da geht es schließlich um die Besucher, Zusteller und Müllabfuhr.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17039#p40769
Mehr zur Schneeräum- und Streupflicht dort:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/Seite.210311
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass man zu der Garageneinfahrt direkt von der Straße gelangt, dazwischen kein Gehweg vorhanden ist und dass auch (in erster Linie zu schützende) Fußgänger den öffentlichen Weg benutzen könnten. In dem Fall würde ich meinen, dass nicht zu räumen und streuen wäre, wenn für die Personen das Privatgrundstück klar erkennbar ist. Musst Du aber davon ausgehen, dass es immer wieder von ihnen betreten wird, beispielsweise um nachkommenden Fahrzeugen auszuweichen, könnte man Dir die grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn der Bereich nicht von Eis und Schnee befreit ist. Auch die Haftpflichtversicherung könnte aussteigen. Hofeinfahrten bis zum unmittelbaren Bereich vor der Haustür sollten hingegen ganz sicher geräumt werden. Da geht es schließlich um die Besucher, Zusteller und Müllabfuhr.
Zuletzt geändert von alles2 am 30.12.2025, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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schanzenpeter
- Beiträge: 432
- Registriert: 02.02.2011, 16:48
Re: Streupflicht
Danke für die Antwort.
Es ist klar erkennbar, dass das bereits Privatgrund ist, aber vorauslaufende Kinder z. B. könnten in die Zufahrt laufen. Besser man räumt.
Es ist klar erkennbar, dass das bereits Privatgrund ist, aber vorauslaufende Kinder z. B. könnten in die Zufahrt laufen. Besser man räumt.
Re: Streupflicht
In der Tat sind Kinder ein eigenes Thema, wobei deren Aufsichtspersonen die Verantwortung zu tragen hätten. Möchte man jedoch an neuralgischen Stellen Ärger vermeiden, kann es durchaus nicht schaden, einen sorgsamen Umgang zu pflegen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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