Goldverkauf
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schanzenpeter
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Goldverkauf
Liebe Forumgemeinde, wenn man Goldbarren in größerer Menge (mehr als€ 15.000) verkaufen möchte und keinen Nachweis erbringen kann, dass man im laufe der Jahre gesammelt hat, kann man dann nicht verkaufen? so ähnlich wird es kommuniziert.
Re: Goldverkauf
Die Anonymitätsgrenze soll beim Goldkauf bei unter 10.000 Euro liegen. Warum das plötzlich so sein soll und seit wann es gilt, kann ich nicht sagen. Die Münze Österreich fasst es folgenermaßen zusammen:
Das gilt allerdings für Tafel- bzw. Schaltergeschäfte. Ob es bei einer privaten Abwicklung irgendwelche Einschränkungen zu beachten gilt, davon ist mir nichts bekannt.[...]Die Grenze für einen anonymen Einkauf liegt in Österreich bei 9.999 Euro. Zu beachten gilt weiters: Der anonyme Goldkauf ist nur in physischen Geschäften möglich, also im Edelmetallhandel oder im Münze Österreich Shop in Wien.[...]
Die gesetzlichen Regelungen, die eine Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Ziel haben, verpflichten die Münze Österreich AG dazu, bei Verkäufen und Bargeschäften innerhalb von sechs Monaten und im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr die Identität des Käufers festzustellen. Das geschieht mittels Reisepass, Personalausweis oder Führerschein; die Ausweisnummer wird auf den Belegen vermerkt. Dazu sind wir auch dann vom Gesetzgeber aufgefordert, wenn mehrere Einkäufe innerhalb einer Halbjahresfrist zusammen mindestens den Betrag von 10.000 Euro erreichen.
Sollte ein Einkauf die Betragsgrenze von 75.000 Euro überschreiten, müssen wir den Kunden ersuchen, die Kaufsumme über eine Bank zu überweisen, die den Geldwäsche-Richtlinien unterliegt. Die Grenze von 75.000 Euro binnen sechs Monaten ist ebenfalls kumulativ zu verstehen.[...]
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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schanzenpeter
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Re: Goldverkauf
Danke für die Auskunft.
Die Frage tauche auf, weil im TV ein Fall bekannt wurde, dass eine Bank den Ankauf von Gold über € 15.000 ablehnte weil der Verkäufer keine Rechnung über den Erwerb vorweisen konnte, mit dem Hinweis "Geldwäsche Verordnung."
Die Frage tauche auf, weil im TV ein Fall bekannt wurde, dass eine Bank den Ankauf von Gold über € 15.000 ablehnte weil der Verkäufer keine Rechnung über den Erwerb vorweisen konnte, mit dem Hinweis "Geldwäsche Verordnung."
Re: Goldverkauf
Also doch ein Bankgeschäft! Wir wissen nicht, wie lang der Vorfall her ist. Aber mittlerweile schreiben die praktisch alle, dass die magische Grenze bei unter 10.000 Euro gilt, während es vorher 15.000 Euro gewesen sein dürfte. In Deutschland soll man sich sogar legitimieren, sobald es in solchen Fällen um 2000 Euro geht!
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Re: Goldverkauf
...ev. die Goldbarren beim Fundamt abgeben (wird wohl keiner seine Goldbarren vermissen) und nach einem Jahr mit der Bestätigung vom Fundamt als ehrlicher Finder und neuer Eigentümer zur Bank...
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schanzenpeter
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Re: Goldverkauf
Danke Hank, super Antwort.
Re: Goldverkauf
Weiß jetzt nicht, ob das mit der "super Antwort" spöttisch gemeint ist, da kein entsprechendes Emoji erkennbar ist. Aber wenn es Bedenken seitens des Fundamts gibt (Stichwort Geldwäsche; wer verliert wo schon einen Goldbarren und warum meldet sich der Verlustträger nicht?), würde es der Polizei gemeldet werden. Bei etwaigen Seriennummern würde über den Hersteller der Verlustträger ausgeforscht werden. Und bei wertvollen Gegenständen gäbe es eine Ausschreibungspflicht. Liest es der Falsche (mit ebenso kreativer Ader) am Aushang oder im Amtsblatt, wäre der ursprüngliche Besitzer das als gefunden deklarierte Fundstück wieder los.
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