Frage Abtretungsvertrag Geschäftsanteile

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Eigenbau
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Frage Abtretungsvertrag Geschäftsanteile

Beitrag von Eigenbau » 14.12.2025, 14:32

Liebe Formumsmitglieder!

Ich habe eine ganz brisante Frage, nämlich:

Mein Schwiegervater hatte einen Firmenanteil von 51 % und nach dessen Tod hat niemand der Verwandten das Erbe angenommen und somit wurde ein Kurator mit der Verlassenschaft vom Gericht bestimmt. Der Kurator möchte nun die 51 % Anteile veräußern und hat einen eventuellen Käufer gefunden und es steht folgendes in diesem "Abtretungsvertrag"

Die Parteien sind in Kenntnis der Bestimmungen des § 12a Mietrechtsgesetz, insbesondere der
darin normierten Möglichkeit einer Mietzinsanpassung und des Weiteren in Kenntnis der Be
stimmungen des § 1 Absatz 3 und 4 Grunderwerbssteuergesetz. ----------------------------------------
Die Parteien erklären, dass durch das gegenständliche Rechtsgeschäft kein Erwerbstatbestand
im Sinne des Grunderwerbssteuergesetzes ausgelöst wird und den beurkundenden Notar somit
keine Verpflichtung zur Abgabenerklärung trifft. -------------------------------------------------------------
Die Parteien erklären, in Kenntnis des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)
und den darin normierten Sorgfalts- und Meldepflichten zu sein. Der beurkundende Notar ist
ausdrücklich nicht mit einer Überprüfung der Einhaltung dieser Pflichten beauftragt, bzw.
bedarf ein solcher Auftrag einer gesonderten Vereinbarung.

Der Sitz der Firma war in einer Genossenschaftswohnung wo mein Schwiegervater mit seiner Gattin bis zu seinem Tod wohnte.

Wie ist nun die Bestimmung des § 12a zu verstehen, betrifft dies die Wohnung wo auch der Firmensitz war?

Die Genossenschaftswohnung wurde von meiner Gattin für ihre Eltern gekauft und diese sind im Mietvertrag (Genossenschaftsvertrag) namentlich genannt - die Firma ist nirgends im Mietvertrag angeführt -.

Kann es zu Problemen mit dem NEUEN 51 % Firmeninhabers führen???

Vielen Dank für Ihre Zuschriften.

Eigenbau



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