Frage zu einem Gesetz
Re: Frage zu einem Gesetz
Ja, wenn Du es nicht gleich wieder löscht! Daher - bei Bedarf - vorher überlegen, ob es mit Dir vereinbar ist, wenn der Beitrag dauerhaft öffentlich bleibt!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Frage zu einem Gesetz
Ich frage mal, aber ich vermute eh, dass ich die Leute hier überfordere:
1. Was hat eigentlich Vorrang, die Jugendschutzgesetze (grundsätzlich alle in Österreich, hier § 9 Oberösterreich mal als Beispiel, da es explizit um pornographische Darstellungen geht) oder das PornG, man kann ja schlecht beides haben, also ab 16 und ab 18. Und wie steht das in Verbindung zu EU Gesetzen, sind die Gesetze Vertragsbrüche oder haben EU Gesetze wie die AVMD-Richtlinie Vorrang und die Gesetze sind bedeutungslos?
2. Wie ist es, dass Pornografie in Österreich in Geschäften gegen Endgeld verkauft werden darf?
Nach den Stenos, der Perspektiven aller Parteien und der Regierungsvorlage, wird ja davon gesprochen, Pornografie unter Gewinnabsicht mit dem §1 generell zu verbreiten. So stand es ja auch in der Regierungsvorlage, „Es ist schweres Unrecht, die Übermacht des Erhaltungs- und des Fortpflanzungstriebes der Menschen zum Ausgangspunkte schnöden Erwerbes zu nehmen; das schäbige Streben, aus natürlichen Regungen des Menschen Geldgewinn zu ziehen, muß bekämpft werden.“ Der OGH hat ja mit seiner Entscheidung die Rechtsstaatlichkeit untergraben, dass man Pornografie unter Gewinnsucht verbreiten darf. Nur weil der § 516 StG gelöscht wurde, hebt das ja noch lange nicht das Ziel des PornGs auf. Man kann ja nicht oben hineinschreiben, verboten und unten sagt der OGH ja ne, das würde ja bedeuten, dass man niemals davon ausgehen kann, dass was im Gesetz steht, gilt.
1. Was hat eigentlich Vorrang, die Jugendschutzgesetze (grundsätzlich alle in Österreich, hier § 9 Oberösterreich mal als Beispiel, da es explizit um pornographische Darstellungen geht) oder das PornG, man kann ja schlecht beides haben, also ab 16 und ab 18. Und wie steht das in Verbindung zu EU Gesetzen, sind die Gesetze Vertragsbrüche oder haben EU Gesetze wie die AVMD-Richtlinie Vorrang und die Gesetze sind bedeutungslos?
2. Wie ist es, dass Pornografie in Österreich in Geschäften gegen Endgeld verkauft werden darf?
Nach den Stenos, der Perspektiven aller Parteien und der Regierungsvorlage, wird ja davon gesprochen, Pornografie unter Gewinnabsicht mit dem §1 generell zu verbreiten. So stand es ja auch in der Regierungsvorlage, „Es ist schweres Unrecht, die Übermacht des Erhaltungs- und des Fortpflanzungstriebes der Menschen zum Ausgangspunkte schnöden Erwerbes zu nehmen; das schäbige Streben, aus natürlichen Regungen des Menschen Geldgewinn zu ziehen, muß bekämpft werden.“ Der OGH hat ja mit seiner Entscheidung die Rechtsstaatlichkeit untergraben, dass man Pornografie unter Gewinnsucht verbreiten darf. Nur weil der § 516 StG gelöscht wurde, hebt das ja noch lange nicht das Ziel des PornGs auf. Man kann ja nicht oben hineinschreiben, verboten und unten sagt der OGH ja ne, das würde ja bedeuten, dass man niemals davon ausgehen kann, dass was im Gesetz steht, gilt.
Re: Frage zu einem Gesetz
Die EU-Länder sind angehalten, die EU-Richtlinien einzuhalten. Auch auf Grundlage dessen werden gewisse Bundesgesetze gestaltet. Die einzelnen Bundesländer haben sich zumindest an diese zu halten, können jedoch eigene Bestimmungen implementieren.
Das Pornographiegesetz wird schon lange nicht mehr so rigoros gehandhabt, weil der Begriff der Unzüchtigkeit mit der Zeit aufgeweicht wurde. Aber zu dem Gesetz findet sich ohnehin ein lesenswerter Wikipedia-Beitrag, wobei hinsichtlich des gesellschaftlichen Wandels der Kapitel "Homosexuelle Pornografie" empfohlen wird. Auch die Sache mit dem Schutzalter bzw. dessen Erhöhung wird im Beitrag erwähnt.
Das Pornographiegesetz wird schon lange nicht mehr so rigoros gehandhabt, weil der Begriff der Unzüchtigkeit mit der Zeit aufgeweicht wurde. Aber zu dem Gesetz findet sich ohnehin ein lesenswerter Wikipedia-Beitrag, wobei hinsichtlich des gesellschaftlichen Wandels der Kapitel "Homosexuelle Pornografie" empfohlen wird. Auch die Sache mit dem Schutzalter bzw. dessen Erhöhung wird im Beitrag erwähnt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Frage zu einem Gesetz
Wie erwartet, mit der Frage überfordert, na ja wir können ja noch einen Schritt weiter gehen.
Wenn man jetzt aber nach allen oben genannten Quellen, hingeht und versucht herauszufinden, was im § 2 mit „sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes zu gefährden“, gemeint ist. Dann geht es bei sittlicher, geistiger, moralischer Gefährdung, nach allen vier Methoden um eine Darstellung die auf den mit ihr (ungewollt) konfrontierten „Durchschnittsmenschen“ „schockierend und abstoßend“ wirken muss also Darstellungen von Unzuchtsakten, die auf sich selbst reduziert, von anderen Lebenszusammenhängen gelöst und anreißerisch verzerrt sind. Sie gelten jedoch nur dann als „unzüchtig“ im Sinne des § 1 PornG, wenn sie das Zusammenleben grob stören, etwa durch ungewollte Konfrontation oder Kenntnisnahme durch Minderjährige. Aber Jugendliche selbst unter 16 nehmen Pornografie im Durchschnitt nicht so wahr, das höchste ist verstörend. Daher gibt es solche Darstellungen nicht (mehr), dadurch ist das Gesetz zwar formal gültig, aber nicht mehr anwendbar, oder?
Im NR, in den Stenos würde sittliche Gefährdung so beschrieben:
Alle drei Parlamentsparteien (SPÖ, ÖVP, KPÖ) lehnten „Schmutz und Schund“ ab, jedoch mit unterschiedlicher Intensität. Fischer (KPÖ) nannte es ein „Wimmerl am Volkskörper“, während Kranebitter (ÖVP) es als zersetzenden Geistesfraß ansah, der in die entlegensten Gebiete Österreichs gelangte und die Jugend des Bauerntums zur sittlichen Zügellosigkeit verführten. Er warnte, dass dies das österreichische Volk zerstören könnte, und forderte den Nationalrat auf, das Gesetz rigoros anzuwenden, um diese Pestbazillen sittlicher Fäulnis zu beseitigen und die verpestung der Jugendseele sowie die Volksgesundheit und Entehrung der Frauenwürde zu schützen. Es sollen auch die Brutstätten der Pestbazillen sittlicher Fäulnis radikal vernichtet werden.
Wenn man jetzt aber nach allen oben genannten Quellen, hingeht und versucht herauszufinden, was im § 2 mit „sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes zu gefährden“, gemeint ist. Dann geht es bei sittlicher, geistiger, moralischer Gefährdung, nach allen vier Methoden um eine Darstellung die auf den mit ihr (ungewollt) konfrontierten „Durchschnittsmenschen“ „schockierend und abstoßend“ wirken muss also Darstellungen von Unzuchtsakten, die auf sich selbst reduziert, von anderen Lebenszusammenhängen gelöst und anreißerisch verzerrt sind. Sie gelten jedoch nur dann als „unzüchtig“ im Sinne des § 1 PornG, wenn sie das Zusammenleben grob stören, etwa durch ungewollte Konfrontation oder Kenntnisnahme durch Minderjährige. Aber Jugendliche selbst unter 16 nehmen Pornografie im Durchschnitt nicht so wahr, das höchste ist verstörend. Daher gibt es solche Darstellungen nicht (mehr), dadurch ist das Gesetz zwar formal gültig, aber nicht mehr anwendbar, oder?
Im NR, in den Stenos würde sittliche Gefährdung so beschrieben:
Alle drei Parlamentsparteien (SPÖ, ÖVP, KPÖ) lehnten „Schmutz und Schund“ ab, jedoch mit unterschiedlicher Intensität. Fischer (KPÖ) nannte es ein „Wimmerl am Volkskörper“, während Kranebitter (ÖVP) es als zersetzenden Geistesfraß ansah, der in die entlegensten Gebiete Österreichs gelangte und die Jugend des Bauerntums zur sittlichen Zügellosigkeit verführten. Er warnte, dass dies das österreichische Volk zerstören könnte, und forderte den Nationalrat auf, das Gesetz rigoros anzuwenden, um diese Pestbazillen sittlicher Fäulnis zu beseitigen und die verpestung der Jugendseele sowie die Volksgesundheit und Entehrung der Frauenwürde zu schützen. Es sollen auch die Brutstätten der Pestbazillen sittlicher Fäulnis radikal vernichtet werden.
Re: Frage zu einem Gesetz
Puh, auch eine Möglichkeit, seine Undankbarkeit für meine Mühen auszudrücken! Falscher Fuß, falscher Kaffee...? Empfinde es als ziemlich uncharmant, wenn man in einem öffentlichen Forum unbedingt untermauern muss, dass wer mit der Fragestellung überfordert wäre. Ich sehe es hingegen (wohl naturgemäß) völlig anders. Mir hat sich nur nicht erschlossen, auf was Du konkret abzielst und warum Dich das Thema derart beschäftigt bzw. in welchem Zusammenhang Du dabei stehst. Und bevor ich Dich mit diesen Fragen erschlagen hätte, hätte es ja sein können, dass Dir meine "Literaturhinweise" geholfen hätten. Nur weil es offensichtlich nicht tut, muss man doch nicht gleich so flapsig sein.
Wenn mir danach ist (1.), sobald hier ordentliche Manieren gezeigt wurden (2.) und falls weiterhin Bedarf besteht (3.), würde ich mir nach der Konkretisierung Deine beiden anschließenden Absätze zu Gemüte führen und einer Erörterung zuführen. Derweil widme ich mich weiterhin dem Thema, wie man der Staatsanwaltschaft der Förderung richterlichen Amtsmissbrauchs (durch Steuergelder und damit entgegen der Interessen des Volkes) einen Riegel vorschieben kann. Aber das würde vermutlich Dich überfordern
Wenn mir danach ist (1.), sobald hier ordentliche Manieren gezeigt wurden (2.) und falls weiterhin Bedarf besteht (3.), würde ich mir nach der Konkretisierung Deine beiden anschließenden Absätze zu Gemüte führen und einer Erörterung zuführen. Derweil widme ich mich weiterhin dem Thema, wie man der Staatsanwaltschaft der Förderung richterlichen Amtsmissbrauchs (durch Steuergelder und damit entgegen der Interessen des Volkes) einen Riegel vorschieben kann. Aber das würde vermutlich Dich überfordern
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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