Der Warenwert einer Sendung aus China wurde bezweifelt. So weit nicht unüblich, da chinesische Versender mitunter falsche Angaben zum Warenwert machen, die dann üblicher Weise der Empfänger korrigieren und ggf. Zollgebühren zahlen muß, um die Ware in Empfang zu nehmen.
In meinem Fall aber handelt es sich um eine Lieferung, die über Amazon bestellt wurde und für die es (...daher...) auch eine (korrekte) Rechnung samt ausgewiesener Einfuhrumsatzsteuer gibt. Entsprechend habe ich bei erster Gelegenheit eben diese Rechnung und den Zahlungsnachweis und auch die Seite mit der Artikelbeschreibung und den Verlauf der Sendung (und ihre Nummer) an Post und Zoll geschickt, sobald ich in der Paketverfolgung von den Zweifeln am Warenwert Kenntnis erlangte - durch regelmäßiges Kontrollieren der Paketverfolgung, denn aktiv informiert worden bin ich davon weder von Post noch Zoll. Und was passiert nun? Nichts. Gar nichts, jetzt schon seit zwei Wochen. Irgendwo sitzt einer oder eine und grinst dämlich darüber, daß ich einfach nur wochenlang unverändert "unplausibler Warenwert" lese, als würde es einen Postmitarbeiter oder Zollbeamten überfordern, den Preis eines Produkts auf Amazon herauszufinden. Ich habe mir schon überlegt, denen Papierbriefe zu schreiben (eingeschrieben, versteht sich), da ich davon ausgehen muß, daß die keinen Internetanschluß haben.
Im RIS habe ich auf die Schnelle nur einen Fall gefunden, wo jemand die Post mit verwaltungsrechtlichen Mitteln (Beschwerde, Bescheidbeschwerde, Revision) zur Verantwortung ziehen wollte, das Gericht dann aber meinte, die Post habe keine (Post-)Ämter mehr, keine Postbeamten, sondern sei einfach nur eine Transportfirma, weswegen Verwaltungsrecht nicht (mehr) anwendbar ist.
Dem Entscheidungstext ist leider nicht zu entnehmen, was denn die richtige rechtliche Vorgangsweise gewesen wäre.
Macht man also in so einem Fall keine Beschwerde, sondern eine Anzeige wegen Unterschlagung / Veruntreuung?
Ärger mit dem Zoll
Re: Ärger mit dem Zoll
PS: Als würde hier in Echtzeit mitgelesen werden, heißt der Status seit kurzem "Zollanmeldung abgeschlossen". Inwiefern genau "abgeschlossen", geht aus der Statusmeldung nicht hervor.
Re: Ärger mit dem Zoll
Jeder kann kostenlos Beschwerde gegen multinationale Konzerne erheben, welche angeblich gegen die umfangreichen OECD-Leitsätze - Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung oder Verbraucherinteressen u.a. - verstossen.
Sind die Beschwerden plausibel und eine vertiefte Prüfung gerechtfertigt, fordert die jeweilige der über 50 nationalen Kontaktstellen das Unternehmen zu einer Stellungnahme auf und leitet ggf. ein Mediationsverfahren ein.
Unternehmen, die sich nicht konstruktiv am freiwilligen Beschwerdeverfahren beteiligen, könnten Nachteile bei Krediten und Wirtschaftsförderungen oder Rufschädigung erleiden.
Sitz des österreichischen Nationalen OECD-Kontaktpunktes ist im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.
Sind die Beschwerden plausibel und eine vertiefte Prüfung gerechtfertigt, fordert die jeweilige der über 50 nationalen Kontaktstellen das Unternehmen zu einer Stellungnahme auf und leitet ggf. ein Mediationsverfahren ein.
Unternehmen, die sich nicht konstruktiv am freiwilligen Beschwerdeverfahren beteiligen, könnten Nachteile bei Krediten und Wirtschaftsförderungen oder Rufschädigung erleiden.
Sitz des österreichischen Nationalen OECD-Kontaktpunktes ist im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.
Re: Ärger mit dem Zoll
Ich war nicht da, als das Paket geliefert wurde: Der Postler hat 28,80 EUR "Bearbeitungs- und Lagerentgelt" verlangt und meine Freundin hat es gezahlt, bevor ich eingreifen konnte. Eine genaue Inspektion der Verpackung hat allerdings ergeben, daß der Chinese dämlicher Weise wirklich "4 Dollar" in fast schon mikroskopisch kleiner Schrift als Warenwert draufgeschrieben hat - also tatsächlich einen falschen Wert. Es wäre freilich pädagogisch sinnvoller gewesen, die Lieferung nicht anzunehmen.
Andererseits zeigen die Einfuhrunterlagen, die man sich herunterladen kann, als "besonderen Vermerk":
"Umsatzsteuerentrichtung: ja" ...was mich an die Einfuhrumsatzsteuererklärung durch Amazon erinnert, die es ja schon vorher gegeben hat. Und Zoll wurde richtiger Weise keiner verlangt, weil der Warenwert dafür zu niedrig ist. Insofern ist mir die Sache trotzdem nicht ganz verständlich, warum der Chinese nicht den richtigen Wert draufgeschrieben hat. Erspart hätte er sich dadurch ja nichts, denke ich mir. Amazon dürfte die Einfuhrumsatzsteuer bereits entrichtet haben (ich vermute, daß das so läuft) und Zollgebühr gibt es beim Warenwert von 25 Euro anscheinend genauso wenig wie bei 4 Dollar.
Andererseits zeigen die Einfuhrunterlagen, die man sich herunterladen kann, als "besonderen Vermerk":
"Umsatzsteuerentrichtung: ja" ...was mich an die Einfuhrumsatzsteuererklärung durch Amazon erinnert, die es ja schon vorher gegeben hat. Und Zoll wurde richtiger Weise keiner verlangt, weil der Warenwert dafür zu niedrig ist. Insofern ist mir die Sache trotzdem nicht ganz verständlich, warum der Chinese nicht den richtigen Wert draufgeschrieben hat. Erspart hätte er sich dadurch ja nichts, denke ich mir. Amazon dürfte die Einfuhrumsatzsteuer bereits entrichtet haben (ich vermute, daß das so läuft) und Zollgebühr gibt es beim Warenwert von 25 Euro anscheinend genauso wenig wie bei 4 Dollar.
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