Ich habe mal eine System-Frage:
Wenn X mit seinem Auto an einem Tor anfährt, und X dann den Inhaber des Tores klagt, weil er der Meinung ist, dass das Tor auf sein Auto geknallt sei - wer müsste dann den Schaden des X zahlen, wenn er tatsächlich das Verfahren gewinnt? Der Inhaber des Tores selbst oder dessen Versicherung (ist das dann die Haftpflichtversicherung, die auch gleichzeitig Rechtsschutzversicherung ist?)
Ich kenne nur normale Prozesse, bei denen die Versicherung eben als Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten bezahlt, aber gibt es auch Fälle, bei denen die Versicherung den "Klagsbetrag" selbst zahlen muss?
Und zweite Frage: der Schaden am Tor selbst wird wiederum von der Gebäudeversicherung beglichen oder? Das ist dann wieder eine andere Versicherung? und diese regressiert sich dann wiederum bei X (vorausgesetzt X wäre schuld an dem Ganzen)
Schaden - Versicherung
Re: Schaden - Versicherung
Derart hypothetische Anliegen machen hier und gerade in Bezug auf eine Versicherung überhaupt keinen Sinn. Man kann sich nicht etwas ausmalen, ohne eine Polizze zu kennen, auf die sich eine Versicherung berufen würde. Auch wäre mitunter die maßgebliche Frage, warum sich das Tor so leicht gelöst haben könnte und ob irgendwie (grobe) Fahrlässigkeit vorliegt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Schaden - Versicherung
Eine RS-Versicherung zahlt in der Regel keine Schadensersatzbeträge. Es kommt aber manchmal vor, dass diese ihrem Versicherungsnehmer eine "Prozessablöse" anbieten und auszahlen.
Zum Rest Ihrer Konstruktionen hat "alles2" schon die richtigen Worte gefunden...
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RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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