Er wird von der Arbeiterkammer bezüglich
Ablehnung des Pflegegeldes vertreten.
Zuerst hat er einer Rechtsreferendarin eine Vollmacht
diesbezüglich erteilt. Doch diese hat die Angelegenheit
an einen Rechtsanwalt weitergeleitet, der sich danach
an meinen Bekannten gewandt hat.
Nun will er wissen, ob er nun die Vollmacht
an die Rechtsreferendarin widerrufen soll, oder
ob er diese bis zum Ergebnis der Pflegegeldangelegenheit
beibehalten soll. Ihm wurde bereits empfohlen
diese vorzeitig zu widerrufen.
Danke im voraus für die Infos
