Meine Freundin hat ein Friseurgeschäft (Franchise). Als Sie krank war hat eine Mitarbeiterin einen Marketingvertrag unterschrieben (ohne Vollmacht!). Ein Lehrling hat dann auch noch die Firmen-Kontonummer herausgesucht und die Marketing-Firma hat gleich EUR 890,- abgebucht.
Nun behauptet diese Firma sie müsse dafür eine Stornogebühr in Höhe von 75 % übernehmen.
Ich bin der Meinung dass dieser Vertrag ungültig ist, da ihre Mitarbeiterin keine Vollmacht für solche "eigenmächtigen" Handlungen hat und sie somit keinerlei Stornierungsgebühren zu zahlen hat - liege ich da richtig??
Bitte um Antwort!
Evelyn
Verträge
RE: Verträge
Wenn ich Ihre Darstellung richtig verstanden habe, dann müsste Ihre Freundin jetzt zu Gericht gehen, wenn sie den abgebuchten Betrag zur Gänze zurückhaben möchte, wohingegen sie 25 % des Betrages von der Marketing-Firma zurückbekäme, wenn sie sich mit der "Storno-Variante" zufriedengeben würde..
Der Fall scheint ein wenig knifflig. Zum einen müsste man ansehen, was im unterschriebenen Vertragstext steht. Zum anderen wird - für ein Gericht - wohl nur ein durchgeführtes gerichtliches Beweisverfahren derzeit noch ungewissen Ausgangs erweisen könnten, was denn bei der "Geschäftsanbahnung" tatsächlich gesprochen/verhandelt wurde zwischen der Mitarbeiterin Ihrer Freundin und dem Vertreter der Marketingfirma.
Davon hängt ab, ob und zwischen welchen Parteien tatsächlich ein Marketingvertrag zustande gekommen ist. Der Umstand, dass die Mitarbeiterin Ihrer Freundin die Kontozeichnungsberechtigung für die Firma gehabt haben muss - ansonsten hätte wohl keine Abbuchung vom Konto Ihrer Freundin stattfinden können - lässt auf eine Vertrauensposition der Mitarbeiterin ihrer Freundin im Friseursalon schließen..
Sollte Ihre Freundin nun gezwungen sein, einen Prozess zu führen, so ist das damit verbundene Kostenrisiko zu berücksichtigen..(allenfalls: bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten).
Jedenfalls würde ich an Stelle Ihrer Freundin mit der Angestellten gemeinsam schriftlich den Hergang der "Geschäftsanbahnung" festhalten und unter Mitnahme der unterschriebenen Unterlagen sowie der zwischenzeitigen Korrespondenz zu einem Rechtsberater/in gehen. Es könnte nämlich sein, dass aufgrund des Vertrages noch weitere Abbuchungen "drohen." Das Risiko gehört abgeklärt.
Der Fall scheint ein wenig knifflig. Zum einen müsste man ansehen, was im unterschriebenen Vertragstext steht. Zum anderen wird - für ein Gericht - wohl nur ein durchgeführtes gerichtliches Beweisverfahren derzeit noch ungewissen Ausgangs erweisen könnten, was denn bei der "Geschäftsanbahnung" tatsächlich gesprochen/verhandelt wurde zwischen der Mitarbeiterin Ihrer Freundin und dem Vertreter der Marketingfirma.
Davon hängt ab, ob und zwischen welchen Parteien tatsächlich ein Marketingvertrag zustande gekommen ist. Der Umstand, dass die Mitarbeiterin Ihrer Freundin die Kontozeichnungsberechtigung für die Firma gehabt haben muss - ansonsten hätte wohl keine Abbuchung vom Konto Ihrer Freundin stattfinden können - lässt auf eine Vertrauensposition der Mitarbeiterin ihrer Freundin im Friseursalon schließen..
Sollte Ihre Freundin nun gezwungen sein, einen Prozess zu führen, so ist das damit verbundene Kostenrisiko zu berücksichtigen..(allenfalls: bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten).
Jedenfalls würde ich an Stelle Ihrer Freundin mit der Angestellten gemeinsam schriftlich den Hergang der "Geschäftsanbahnung" festhalten und unter Mitnahme der unterschriebenen Unterlagen sowie der zwischenzeitigen Korrespondenz zu einem Rechtsberater/in gehen. Es könnte nämlich sein, dass aufgrund des Vertrages noch weitere Abbuchungen "drohen." Das Risiko gehört abgeklärt.