Ich komme zum Auto zurück und bin eingeparkt. Hinter mir steht ein Auto im Parkverbot. Ich rufe die Polizei, um dieses entfernen und abschleppen zu lassen und warte in einem Lokal.
Als die Polizei eintrifft, ist das Fahrzeug bereits verschwunden. Die Polizei verständigt mich, daß ich fahren könne, alles sei in Ordnung, das Fahrzeug sei verschwunden.
Jetzt erfahre ich, daß der Lenker des Fahrzeugs Stunden später Anzeige gegen mich erstattet hat, ich hätte sein Fahrzeug beschädigt.
Dieses "beschädigte" Fahrzeug ist in aller Schnelle repariert worden und ich, bzw. die Versicherung soll die Kosten von Euro 1000,- übernehmen.
Die Klägerin bringt 4 Zeugen, aber die Tatzeit beläuft sich laut Klägerin auf 12 Stunden. Auch bei der Skizze haben die gemogelt.
Muss ich schuldlos bezahlen, weil die Klägerin 4 Zeugen hat. Kann ich diese Zeugen auf falsche Zeugenaussage klagen?
Bitte um Hilfe!
Parkschaden
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Parkschaden
Wenn die Versicherung den Schadensfall uebernehmen soll, dann muesste der Wagen vor der Reparatur von einem Schadensbegutachter besichtigt worden sein. Ihrer Versicherung sollten Sie Meldung machen und diese gleichzeitig mit Nachdruck auffordern, die unberechtigte Forderung abzuwehren (Sachverhaltsdarstellung vorlegen!). Moeglicherweise macht die Versicherung dann eine Anzeige wegen (Versicherungs)Betrugs oder bekaempft zumindest die gegnerische Forderung.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 113 Gäste