Hallo,
Ich bin seit 5 Jahren durch das Vertretungsnetz vertreten. Ich habe Schizophrenie und Spielsucht.
Ich hatte vor kurzem ein Clearing woraufhin Ich für weitere 3 Jahre verlängert wurde.
Wie kann ich die Erwachsenenvertretung beenden?
Wie stehen meine Chancen?
LG
Hans
			
									
									Erwachsenenvertretung gerichtliche beenden
- 
				hanspeter12
- Beiträge: 35
- Registriert: 19.06.2024, 21:16
Re: Erwachsenenvertretung gerichtliche beenden
Das Erwachsenenschutzrecht wurde wegen der nicht vorhandenen Kapazitäten der Erwachsenenschutzvereine im Juli 2025 reformiert, weshalb die Überprüfung, ob es weiterhin notwendig ist, dass der Schutzbefohlene durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter (früher: Sachwalter) unterstützt wird, alle 5 statt alle 3 Jahre erfolgt. Auch die Beauftragung eines Clearing-Berichts bzw. Erhebung zu den Lebensumständen durch das VertretungsNetz ist nicht mehr verpflichtend. Auch können wieder Notare und Rechtsanwälte zur Übernahme von Vertretungen verpflichtet werden.
Die Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung dürfte vor dieser Reform beschlossen worden sein. Du hättest nun diese 3 Jahre abzuwarten und zu hoffen, dass bis dahin eine Besserung eingetreten ist. Nur Dein Erwachsenenvertreter kann sonst die vorzeitige Beendigung iSv § 246 Abs.3 Z 3 ABGB iVm § 272 Abs.2 ABGB beantragen, wenn die ihm übertragenen Angelegenheiten allumfänglich erledigt wurden und sich mittlerweile alles „eingespielt“ hat, sodass vom Erwachsenenvertreter nichts mehr zu tun ist und auch in absehbarer Zeit nichts mehr zu tun sein wird. In anderen Worten, dass Du wieder in der Lage bist, Deine Angelegenheiten selber zu erledigen und Dir Hilfe zu organisieren. Oder Du kannst das Gericht z.B. durch ein Sachverständigengutachten davon überzeugen, dass das Verfahren wegen Wegfall der Bestellungsvoraussetzungen iSv § 128 Abs.1 AußStrG iVm § 122 Abs.1 AußStrG beendet wird. Das wird auf Grund eigener Erfahrungen ein ganz schön schweres Stück Arbeit!
			
													Die Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung dürfte vor dieser Reform beschlossen worden sein. Du hättest nun diese 3 Jahre abzuwarten und zu hoffen, dass bis dahin eine Besserung eingetreten ist. Nur Dein Erwachsenenvertreter kann sonst die vorzeitige Beendigung iSv § 246 Abs.3 Z 3 ABGB iVm § 272 Abs.2 ABGB beantragen, wenn die ihm übertragenen Angelegenheiten allumfänglich erledigt wurden und sich mittlerweile alles „eingespielt“ hat, sodass vom Erwachsenenvertreter nichts mehr zu tun ist und auch in absehbarer Zeit nichts mehr zu tun sein wird. In anderen Worten, dass Du wieder in der Lage bist, Deine Angelegenheiten selber zu erledigen und Dir Hilfe zu organisieren. Oder Du kannst das Gericht z.B. durch ein Sachverständigengutachten davon überzeugen, dass das Verfahren wegen Wegfall der Bestellungsvoraussetzungen iSv § 128 Abs.1 AußStrG iVm § 122 Abs.1 AußStrG beendet wird. Das wird auf Grund eigener Erfahrungen ein ganz schön schweres Stück Arbeit!
					Zuletzt geändert von alles2 am 07.10.2025, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
									
			
										Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
						- 
				hanspeter12
- Beiträge: 35
- Registriert: 19.06.2024, 21:16
Re: Erwachsenenvertretung gerichtliche beenden
Alles klar, danke.
			
									
										
						Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 64 Gäste