Schenkung rückgängig machen
Schenkung rückgängig machen
Leider habe ich auf wiederholtes Drängen meiner Lebenspartnerin ihr vor einigen Jahren die Hälfte meines Hauses und das halbe Grundstück geschenkt (Schenkungsvertrag beim Rechtsanwalt). Nun befinden wir uns kurz vor der Trennung. Besteht eine Möglichkeit, diese Schenkung rückgängig zu machen? Ich muß dazu bemerken, daß ich zum Zeitpunkt der Schenkung seit Jahren alkoholabhängig war.
Re: Schenkung rückgängig machen
Gemäß § 946 ABGB dürfen Schenkungsverträge in der Regel nicht widerrufen werden. Zunächst wäre hilfreich, was der damalige Anwalt dazu sagt, da er den Vertragsinhalt hinsichtlich einer etwaigen Auflösung kennen dürfte. Woanders hatte ich nämlich das hier geschrieben (zum Beitrag den nach oben gerichteten Pfeil anklicken):
Die Alkoholabhängigkeit zum damaligen Zeitpunkt sollte zu wenig sein. Man müsste für Rechtsgeschäfte einen Erwachsenenvertreter gehabt haben (§ 269 Abs.1 Z 8 ABGB), damit der Vertrag rechtsunwirksam gewesen wäre.alles2 hat geschrieben: ↑27.04.2024, 02:23In Eurem konkreten Fall würde ich jedoch einen Schenkungsvertrag zwischen ihrem Vater und Euch iSd § 901 ABGB (Motivirrtum) mit der auflösenden Bedingung der rechtskräftigen Ehescheidung für sinnvoller erachten. Demnach soll der Beweggrund und der Zweck der Schenkung ausdrücklich zur Bedingung gemacht werden (siehe auch die Zweckverfehlung nach § 1435 ABGB).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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