Verbrauch - Bezug - Rücklieferung

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Gerold Lang
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Verbrauch - Bezug - Rücklieferung

Beitrag von Gerold Lang » 19.09.2025, 22:50

Hallo!
Wie ist im HeizKG der Begriff "Verbrauch" bzw. "tatsächlicher Verbrauch" definiert?

Konkretes Beispiel: Der (elektronische, fernablesbare) Wärmemengenzähler neuester Ausführung misst nur die Energie, die in das Nutzungsobjekt (zB Wohnung) geliefert wird. Ist aber zB die Vorlauftemperatur niedriger als der Rücklauf, so wird Energie aus der Wohnung zurück in den allgemeinen Teil der Heizanlage geliefert - also in der Wohnung nicht verbraucht.
Die Begriffe "Bezug" bzw. "(Rück)-Lieferung" kommen im HeizKG nicht vor.
Die üblichen Wärmemengenzähler zählen nur in eine Richtung. Durch tageszeitliche Schwankungen und entsprechendes Nutzerverhalten kann der Vorlauf (VL) eine niedrigere Temperatur haben als der Rücklauf (RL). Diese zurück gelieferte Energie wird bei der Heizkostenabrechnung nicht berücksichtigt. Es könnte also vom Messdienstleister mehr Energie berechnet werden, als tatsächlich verbraucht wurde.
Die Frage ist, ob "tatsächlicher Verbrauch" die Energie-Differenz zwischen Bezug (in die Wohnung) und Rücklieferung (aus der Wohnung) ist oder ob "tätsächlicher Verbrauch" nur den Bezug der Energie meint und eine Rückspeisung nicht berücksichtigt.
Bei der Rücklieferung aus einer Nutzungseinheit ins allgemeine System handelt es sicher nur um geringste Energiemengen. Das Messprinzip sollte meiner Ansicht nach am Stand der Technik sein und beide Energierichtungen erfassen. Ansonsten wäre es ja möglich, dass mehr als 100% der aus einem Energieträger umgewandelten Energie als Wärme an die Abnehmer verkauft wird.

Wie sieht das der Gesetzgeber? Was ist die Intuition, dass diese Punkte im HeizKG nicht vollumfänglich geklärt sind?



alles2
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Re: Verbrauch - Bezug - Rücklieferung

Beitrag von alles2 » 20.09.2025, 02:02

Vielleicht solltest Du das mit dem Energielieferanten klären. Denn nach § 53 Abs.1 EEffG (Bundes-Energieeffizienzgesetz) sind Endverbraucher berechtigt, individuelle Verbrauchszähler, die ihren tatsächlichen Energieverbrauch präzise widerspiegeln, zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erhalten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1542
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Verbrauch - Bezug - Rücklieferung

Beitrag von Hank » 20.09.2025, 19:13

Man darf da nicht nur erbsenzählerisch auf die Abrechnung schauen:

Die Sicherheit kritischer Infrastruktur steht bekanntlich zunehmend unter Druck (z.B. Blackout durch Cyberattacken) und Wärme und Energieversorger gehören da unbedingt dazu.

Mit dem neuen „Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz“ werden ab sofort vielen österreichischen Unternehmen Sicherheitsmaßnahmen auferlegt mit klaren Meldepflichten, bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen!

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