Meine Stadtgemeinde behauptet, man könne eine Strafverfügung bei der Bezirkshauptmannschaft gegen mich wegen einer in der Versicherungsbestätigung angegeben fehlerhaften Deckungssumme einleiten.
In der Bestätigung steht nämlich eine Deckungssumme von 73.920 Euro, allerdings ist die Mindestdeckung 725.000 Euro.
Konkret geht es um das OÖ Hundehaltegesetz 2024 §3 Abs. 2, welches Folgende besagt:
(2)
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein. Die Versicherungsunternehmen haben der Gemeinde auf Anfrage mitzuteilen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist. Die Gemeinde kann - insbesondere bei Vorliegen von Verdachtsmomenten bezüglich einer nicht aufrecht bestehenden Haftpflichtversicherung - von der Hundehalterin oder vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen.
Kann hier die Gemeinde ohne vorherige Erkundigung bei der Versicherung und ohne schriftliche Aufforderung beim Hundehalter eine Strafanzeige bei der Bezirkshauptmannschaft einbringen?
Interessanterweise ist beim letzten Hund aus 2014 bei der Bestätigung kein Betrag angegeben gewesen und es hat sich auch niemand gemeldet wegen der Deckung,
abgesehen davon hatte es keine Änderung im Hundehaltegesetz bei diesem oa Text gegeben.
Kann es sein, dass hier der Gesetzgeber, was die Deckungssumme betrifft, dies nicht dem Hundehalter aufbürden möchte, sondern die Gemeinde bei der Versicherung zu erfragen hat.
Unter welchen Umständen kann die Gemeinde vom Hundehalter eine entsprechende Bestätigung verlangen?
Und muss dies in Schriftform geschehen und muss eine gewisse Frist eingeräumt werden?
OÖ Hundehaltegesetz Deckungssumme Strafbarkeit
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Re: OÖ Hundehaltegesetz Deckungssumme Strafbarkeit
Die Haltung eines Hundes ist in OÖ binnen 5 Tagen zu melden unter Anschluss des Nachweises einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000,-- Euro. Ein Wechsel der Haftpflichtversicherung ist binnen vier Woche zu melden.
Wird diese Meldung nicht gemacht, oder liegt zu irgendeinem Zeitpunkt die Versicherungssumm darunter, stellt das einen strafbaren Tatbestand dar, der gem. § 21 bei der BH angezeigt und bestraft werden kann (muss).
Die Versicherungen haben nur mittzuteilen ob eine Haftpflichtversicherung vorliegt, weshalb der genaue Nachweis nur vom Hundehalter selbst eingefordert werden kann. - Wenn bereits klar ist, dass die Deckungssumme nicht vorliegt, braucht es auch keine weiteren Aufforderungen sondern es ist an das Strafreferat der BH anzuzeigen. Die BH leitet dann ein Verwaltungsstrafverfahren ein, in dem sich der Beschuldigte entsprechend rechtfertigen kann.
Meines Erachtens kann die Gemeinde auch mündlich zur Vorlage auffordern.
Zusammengefasst:
Wenn Sie eine Bestätigung über nur 73.920,-- Euro vorgelegt haben, dann haben sie den Tatbestand verwirklicht und haben mit einer Anzeige zu rechnen.
Wird diese Meldung nicht gemacht, oder liegt zu irgendeinem Zeitpunkt die Versicherungssumm darunter, stellt das einen strafbaren Tatbestand dar, der gem. § 21 bei der BH angezeigt und bestraft werden kann (muss).
Die Versicherungen haben nur mittzuteilen ob eine Haftpflichtversicherung vorliegt, weshalb der genaue Nachweis nur vom Hundehalter selbst eingefordert werden kann. - Wenn bereits klar ist, dass die Deckungssumme nicht vorliegt, braucht es auch keine weiteren Aufforderungen sondern es ist an das Strafreferat der BH anzuzeigen. Die BH leitet dann ein Verwaltungsstrafverfahren ein, in dem sich der Beschuldigte entsprechend rechtfertigen kann.
Meines Erachtens kann die Gemeinde auch mündlich zur Vorlage auffordern.
Zusammengefasst:
Wenn Sie eine Bestätigung über nur 73.920,-- Euro vorgelegt haben, dann haben sie den Tatbestand verwirklicht und haben mit einer Anzeige zu rechnen.
Re: OÖ Hundehaltegesetz Deckungssumme Strafbarkeit
Man könnte bei der Versicherung nachfragen, ob an denen eine Anfrage von der Gemeinde erging, wie diese ausgesehen hat und welche Angaben dabei gemacht wurden. Sollten rechtswidrig Daten weitergegeben worden sein, könnte man die Versicherung darauf hinweisen, da sie es sonst weiterhin so machen könnte. Oder man fragt sie, auf welche gesetzliche Grundlage sie die Deckungssumme bekanntgegeben hat. Bekommst Du keine Rückmeldung, könntest Dein Anliegen auch an die Datenschutzbehörde richten. Solltest Du dem nachkommen, würde es mich freuen, hier vom Ergebnis zu lesen.
Stellt sich heraus, dass eine Versicherung unerlaubt Daten weitergegeben hat, könnte dies ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen und kann an die Datenschutzbehörde herangetragen werden. Der Betroffene könnte ein Recht auf Auskunft und Löschung haben und Schadensersatz begehren.
Tatsächlich ist die Fassung des § 3 Abs.1b Oö. HHG 2002 deckungsgleich mit dem aktuellen § 3 Abs.2 Oö. HHG 2024.
Ergänzend vielleicht noch, dass ein Hund binnen 5 Werktagen zu melden wäre (§ 2 Abs.1 Oö. HHG).
Stellt sich heraus, dass eine Versicherung unerlaubt Daten weitergegeben hat, könnte dies ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen und kann an die Datenschutzbehörde herangetragen werden. Der Betroffene könnte ein Recht auf Auskunft und Löschung haben und Schadensersatz begehren.
Tatsächlich ist die Fassung des § 3 Abs.1b Oö. HHG 2002 deckungsgleich mit dem aktuellen § 3 Abs.2 Oö. HHG 2024.
Ergänzend vielleicht noch, dass ein Hund binnen 5 Werktagen zu melden wäre (§ 2 Abs.1 Oö. HHG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: OÖ Hundehaltegesetz Deckungssumme Strafbarkeit
Das heisst also, dass mich die Behörde für einen Fehler der Versicherung strafen kann. Denn es ist mit der Versicherung geklärt, dass trotz der falschen Deckungssumme der Hund wesentlich höher versichert war als im Nachweis angegeben.
Ich finde es nur komisch, dass man die Verantwortung der Versicherungen auf den Hundehalter abwälzt.
Ich finde es nur komisch, dass man die Verantwortung der Versicherungen auf den Hundehalter abwälzt.
Die Gemeinde hat nicht bei der Versicherung nachgefragt, sondern dies mir mündlich mitgeteilt, was ich außergewöhnlich finde, denn sowas muss doch schriftlich erfolgen.
Re: OÖ Hundehaltegesetz Deckungssumme Strafbarkeit
Jetzt kann ich Dir besser folgen, wobei ich noch nicht ganz durchblicke. Grundsätzlich ist der Hundehalter dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen des Landesgesetzes eingehalten werden. Handelt es sich um eine reine Hundehaftpflichtversicherung würde es mich wundern, wenn die Versicherungssumme so gering gehalten ist. Mir wäre nicht bekannt, dass sowas überhaupt möglich ist.
Die Polizze wurde aber schon in Oberösterreich abgeschlossen, oder?
Sind wir uns einig, dass es bei der Deckungssumme nicht um die Kranken- oder Unfallversicherung des Hundes geht?
Und stimmt's, dass es sich um keinen Bestandteil einer Haushaltspflichtversicherung handelt?
Eventuell magst die Versicherung damit konfrontieren, warum Dir keine adäquate Polizze angeboten wurde. Deren Rechtfertigung würde mich interessieren, sollte der tatsächlich was vorzuwerfen sein.
Hast Du die Versicherungsbestätigung bzw. den Nachweis iSd § 2 Abs.2 Z 2 Oö. HHG bei der Meldung des über 12 Wochen alten Hundes vorgelegt? Und im Zuge dessen hatte man Dich auf die unvollständigen Unterlagen aufmerksam gemacht?
Oder erging bei der Gemeinde irgendwann danach ein Hinweis Dritter, womit Du dann konfrontiert wurdest?
Weiß jetzt nicht genau, ob dann die Gemeinde zu ermitteln anfangen dürfte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Hinweis oder Verdacht an die BH weitergeleitet werden würde, wogegen der Hundehalter eine Stellungnahme abgeben kann.
Und mit "fehlerhaften Deckungssumme" meinst Du wahrscheinlich eher eine "unzureichende Deckungssumme", oder? Sollte seitens der Versicherung kein Fehler unterlaufen sein, z.B. indem statt "73.920,-- Euro" eigentlich "739.200,-- Euro" gemeint gewesen wäre, könnte man das ja klären. Dass Du diesen "Flüchtigkeitsfehler" nicht gleich erkannt haben könntest, möge man Dir bei der Gemeinde nachsehen. Rührt aus diesem Missgeschick ein finanzieller Schaden, kannst Du es von der Versicherung fordern.
Die Polizze wurde aber schon in Oberösterreich abgeschlossen, oder?
Sind wir uns einig, dass es bei der Deckungssumme nicht um die Kranken- oder Unfallversicherung des Hundes geht?
Und stimmt's, dass es sich um keinen Bestandteil einer Haushaltspflichtversicherung handelt?
Eventuell magst die Versicherung damit konfrontieren, warum Dir keine adäquate Polizze angeboten wurde. Deren Rechtfertigung würde mich interessieren, sollte der tatsächlich was vorzuwerfen sein.
Hast Du die Versicherungsbestätigung bzw. den Nachweis iSd § 2 Abs.2 Z 2 Oö. HHG bei der Meldung des über 12 Wochen alten Hundes vorgelegt? Und im Zuge dessen hatte man Dich auf die unvollständigen Unterlagen aufmerksam gemacht?
Oder erging bei der Gemeinde irgendwann danach ein Hinweis Dritter, womit Du dann konfrontiert wurdest?
Weiß jetzt nicht genau, ob dann die Gemeinde zu ermitteln anfangen dürfte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Hinweis oder Verdacht an die BH weitergeleitet werden würde, wogegen der Hundehalter eine Stellungnahme abgeben kann.
Und mit "fehlerhaften Deckungssumme" meinst Du wahrscheinlich eher eine "unzureichende Deckungssumme", oder? Sollte seitens der Versicherung kein Fehler unterlaufen sein, z.B. indem statt "73.920,-- Euro" eigentlich "739.200,-- Euro" gemeint gewesen wäre, könnte man das ja klären. Dass Du diesen "Flüchtigkeitsfehler" nicht gleich erkannt haben könntest, möge man Dir bei der Gemeinde nachsehen. Rührt aus diesem Missgeschick ein finanzieller Schaden, kannst Du es von der Versicherung fordern.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: OÖ Hundehaltegesetz Deckungssumme Strafbarkeit
Ja, es ist die Haftpflichtversicherung und in OÖ abgeschlossen. Ich hatte auch vorher schon einen Hund, und dieser war im Versicherungspaket bereits inkludiert, es war eigentlich nur eine Ummeldung (alter Hund verstorben und auf neuen Hund übertragen)
Ich habe ein ganzes Versicherungspaket mit Unfall-, Haushalt- und Rechtsschutzversicherung.
Die Bestätigung habe ich im Februar vorgelegt und wurde nicht beanstandet, erst jetzt.
Die Deckungssumme war ein Fehler von der Versicherung, die tatsächliche Deckung ist weit über die verlangten 725.000 Euro und war es auch immer schon, auch beim alten Hund. Das wurde mir von der Versicherung so bestätigt.
Dem Ganzen vorausgegangen ist ein anderer Streit mit der Gemeinde, wonach die begonnen haben, etwas gegen mich zu suchen.
(Hatte zwar mit der Hundeanmeldung zu tun, ist aber ganz andere Sache)
Denn sie behaupten, sie hätten mich wegen der fehlerhaften Deckungssumme strafen können, machen es aber nicht, weil sie , auf meiner Seite sind (Da ging es um den oben erwähnten Streit). Die wollen damit erreichen, dass ich künftig den Mund halte und die Missstände nicht mehr öffentlich aufzeige.
Und nun möchte ich einhaken, da man mir nur die Deckungssumme vorgehalten und den weiteren Absatz verdeckt hat, wo steht, dass die Gemeinde nachzufragen hat.
Deswegen möchte ich wissen, ob mich die BH tatsächlich wegen der Deckungssumme strafen kann.
Re: OÖ Hundehaltegesetz Deckungssumme Strafbarkeit
Nicht auszuschließen, dass die Gemeinde in Bezug auf Deine Person mit Einschüchterungsmethoden vorgeht. Du weißt ja: Hunde, die bellen, beißen nicht.
Wenn sicher ist, dass die Deckungssumme gegeben ist, aber dies irgendwo fehlerhaft angegeben wird, hättest nach meinem Dafürhalten nichts zu befürchten. Das ließe sich aus der Welt schaffen.
Stößt die Gemeinde auf Hinweise, dass etwas nicht passt, muss es dem freilich nachgehen oder weiterleiten. Schließlich kann sie im ersten Moment nicht wissen, was wirklich dahintersteckt.
Wegen Deiner konkreten Frage sei auf § 12 Abs.1 Oö. HHG hingewiesen, wonach die Gemeinde die Hundehaltung mit Bescheid zu untersagen kann, wenn der Hundehalter binnen einer angemessenen, längstens jedoch vierwöchigen Frist nach der Meldung oder nach Aufforderung den Nachweis nicht erbringt, dass für den Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht; oder sich herausstellt, dass für den gehaltenen Hund kein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Und nach Eine § 21 Abs.1 Z 3 Oö. HHG begeht wer eine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis 7.000 Euro zu bestrafen, wer den Verpflichtungen als Hundehalter gemäß § 3 Abs.2 nicht nachkommt.
Wenn sicher ist, dass die Deckungssumme gegeben ist, aber dies irgendwo fehlerhaft angegeben wird, hättest nach meinem Dafürhalten nichts zu befürchten. Das ließe sich aus der Welt schaffen.
Stößt die Gemeinde auf Hinweise, dass etwas nicht passt, muss es dem freilich nachgehen oder weiterleiten. Schließlich kann sie im ersten Moment nicht wissen, was wirklich dahintersteckt.
Wegen Deiner konkreten Frage sei auf § 12 Abs.1 Oö. HHG hingewiesen, wonach die Gemeinde die Hundehaltung mit Bescheid zu untersagen kann, wenn der Hundehalter binnen einer angemessenen, längstens jedoch vierwöchigen Frist nach der Meldung oder nach Aufforderung den Nachweis nicht erbringt, dass für den Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht; oder sich herausstellt, dass für den gehaltenen Hund kein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Und nach Eine § 21 Abs.1 Z 3 Oö. HHG begeht wer eine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis 7.000 Euro zu bestrafen, wer den Verpflichtungen als Hundehalter gemäß § 3 Abs.2 nicht nachkommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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