Rechtmäßiges Alternativverhalten bei konstituivem Anerkenntnis, obwohl Forderung nie bilanziert wurde
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Rechtmäßiges Alternativverhalten bei konstituivem Anerkenntnis, obwohl Forderung nie bilanziert wurde
Befinde mich leider inzwischen in einer existenzbedrohenden Lage! Ich hatte 2013 Haus gebaut, eine Forderung nach einer ordnungsgemäßen Entwässerung meines Oberflächenwassers bestand seit Baubeginn. 2013 hatte ich den ersten Wasserschaden im Keller, hier erkannte die Baufirma, dass das Wasser in meinem Sickerschacht nicht versickert und errichtete ein Provisorium( Pumpe mit Überlaufrinne, angeschlossen an einen Baustromkasten auf Gemeindegrund( dieses Provisorium besteht leider bis heute) Nachdem ich 2014 den Konsumentenschutz eingeschaltet hatte, wurde mir mit einem Vertrag bestätigt, dass mir im Zuge des Weiterbaus der Reihenhausanlage ein Kanalanschluss gemacht wird und dass die Firma solange, bis das geschehen ist, die Haftung über mögliche Schäden übernehme. 2021 hatte ich einen weiteren Wasserschaden bedingt durch den Ausfall der Pumpe! Ich kontaktierte den Mutterkonzern(der eigentlich die ganze Konzernsteuerung inne hatte, die Liquidatorin sagte selbst vor Gericht aus, sie wäre nur Unterschriftengeberin gewesen)) Dieser teilte mir mit, dass ich Pech gehabt hätte, weil die Tochterfirma liquidiert worden war. Ich schaltete einen Anwalt ein, dieser schaute zunächst, ob tatsächlich liquidiert oder doch Insolvenz angemeldet worden war. Es wurde liquidiert, ich musste klagen, weil das die einzige Möglichkeit war, meine Forderungen noch anzumelden, da ich als bekannter Gläubiger nie über die Liquidation verständigt worden war! Das Erstgericht stellte zwar fest, dass meine Forderungen weder als Rückstellung, noch als Verbindlichkeit, noch als Eventualverbindlichkeit je verbucht worden war (2014-2017 in liqu) sprach jedoch trotz mehrerer Pflichtverstöße(allgemeine Sorgfaltspflicht, Informationspflicht, Insolvenzanmeldungspflicht, nicht um Haftungsübernahme durch dritte bemüht, keine liquiden Mittel sperren lassen, Ausschüttung an Gesellschafter von 1276.-) das Urteil mit rechtmäßigem Alternativverhalten aus! (hätte mich die Liquidatorin pflichtgemäß verständigt, so hätte ich trotzdem nichts bekommen, weil nichts mehr da war! Selbst wenn man Insolvenz anmelden hätte müssen, hätten die restlichen liquiden Mittel vielleicht nicht einmal die Anlaufkosten gedeckt. Der Berufung wurde stattgegeben, weil Vermögensverhältnisse nicht geklärt wurden! Das OLG stellte auch fest, dass es sich um ein konstituives Anerkenntnis handelt! Nun zur Frage: wie kann es bei einem konstituiven Anerkenntnis (vom OLG festgestellt)und mehreren Pflichtverstößen zu einem rechtmäßigen Alternativverhalten kommen, wenn meine Gläubigerforderung einfach vergessen und nie bilanziert ( vom LG festgestellt) hatte?
Re: Rechtmäßiges Alternativverhalten bei konstituivem Anerkenntnis, obwohl Forderung nie bilanziert wurde
Vorweg sei angemerkt, dass ich die theoretische Diskussion mal ausspare. Du hättest nichts von einer Gewissheit, dass Du nichts gewonnen hättest, wenn alles ordnungsgemäß abgelaufen wäre. So werte ich mal die gerichtlichen Entscheidungen. Kann jetzt auch nicht beurteilen, was Dein Anwalt (?) dazu gemeint hat und ob er Dich über irgendwelche Ansätze aufgeklärt hat. Die wesentliche Frage für Dich dürfte sein, wie der Baumangel behoben könnte und wer es zu verantworten hat, dass es noch nicht erfolgt ist. Dazu müsste man irgendwie belegen könnte, dass bei einem anderen gerichtlichen Verfahrensverlauf doch noch was zu retten gewesen wäre. Kann dem Gericht ein Säumnis oder Verschulden nachgewiesen werden, könnte man sich nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG) an die Finanzprokuratur wenden, was ohnehin schon ein schwerer Gang sein würde. Gerichtliche Entscheidungen dürfen dabei auch mal hinterfragt werden. Denn sobald man sich dort bewusst ist, Verfehlungen begangen zu haben, wird das nur zu gerne vom Tisch gewischt und die Sachlage (wenn überhaupt) so dargestellt, als hätte es für den Betroffenen keine Nachteile zur Folge gehabt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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